Was Sind Versorgungsbezüge Steuer?

Was Sind Versorgungsbezüge Steuer
Fragen zur Besteuerung der Versorgungsbezüge Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder gleichartige Bezüge) sind nach dem Einkommensteuergesetz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen bei der Auszahlung dem Lohnsteuerabzugsverfahren.

Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können benötigt die Pensionsstelle im Landesverwaltungsamt Berlin Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale, Frei- bzw. Hinzurechnungsbeträge und ggf. ein Faktor bei Steuerklasse IV), die für das Jahr 2010 letztmalig auf einer Lohnsteuerkarte bzw.

für die Jahre 2011 und 2012 ggf. auf einer vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung bescheinigt wurden. Anstelle der Lohnsteuerkarte kann die Pensionsstelle seit dem Jahr 2013 mittels Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer sowie Ihres Geburtsdatums Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch von einer Datenbank der Finanzverwaltung ( E lektronische Lohn St euer A bzugs M erkmale – ELSTAM ) abrufen.

  1. Die Versteuerung von Versorgungsbezügen erfolgt grundsätzlich genauso wie die der Dienstbezüge.
  2. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird.
  3. Ab dem 01.01.2005 ist die Versteuerung der Alterseinkünfte (Versorgungsbezüge und Renten) durch das Alterseinkünftegesetz – AltEinkG – neu geregelt worden.

Kernelement des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang von der Besteuerung der während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge („vorgelagerte» Besteuerung) zur Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase („nachgelagerte» Besteuerung).

Dies erfolgt schrittweise in der bis zum Jahr 2040 vorgesehenen Übergangszeit; danach werden die Beamtenpensionen und Renten steuerlich gleich behandelt werden. Der bisher gewährte Versorgungsfreibetrag wird jährlich gesenkt, d.h. je später der Versorgungsbeginn, desto niedriger ist der zu berücksichtigende Freibetrag, bis bei einem Versorgungsbeginn ab dem Jahr 2040 kein Versorgungsfreibetrag mehr zusteht.

Auch der bisherige Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 € wurde auf 102 € (wie bei Rentnern) abgesenkt; zum Ausgleich wurde ein sog. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eingeführt, der ebenso wie der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 jährlich abgeschmolzen wird.

  1. Entscheidend für die Höhe des (lebenslang) zu gewährenden Freibetrages und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag ist das Jahr des Versorgungsbeginns.
  2. Der maßgebende Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrages und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ergeben sich aus der in § 19 Abs.2 Einkommenssteuergesetz (EStG) genannten,

Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gelten für die gesamte Laufzeit des Versorgungsbezugs. Regelmäßige Anpassungen des Versorgungsbezugs führen nicht zu einer Neuberechnung. Eine Neuberechnung ist jedoch vorzunehmen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs-, oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert.

Im Kalenderjahr der Änderung sind der höchste Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag maßgebend. Anstelle der Lohnsteuerkarte wird einmalig Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihr Geburtsdatum benötigt. Diese Angaben kann die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin im Regelfall Ihrer Personalakte entnehmen.

Mit Hilfe dieser Daten kann die Pensionsstelle Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch von einer Datenbank der Finanzverwaltung ( E lektronische Lohn St euer A bzugs M erkmale – ELSTAM ) abrufen. Die Sonderzahlung zählt aus lohnsteuerlicher Sicht zu den „sonstigen Bezügen», da sie nicht als ständiger laufender Arbeitslohn gezahlt wird.

Die Ermittlung der Lohnsteuer für die sonstigen Bezüge erfolgt nach § 39 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Danach hat das Landesverwaltungsamt Berlin zunächst die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen und anschließend die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit dem sonstigen Bezug.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den ermittelten Jahreslohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die vom sonstigen Bezug einzubehalten ist. Durch den progressiven Steuertarif (= vereinfacht gesagt: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz) ergibt sich dabei regelmäßig ein höherer Steuersatz als für die laufenden Versorgungszahlungen.

  • Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermitteln die Meldeämter das Datum des Austritts an die Datenbank der Finanzverwaltung.
  • Da das Landesverwaltungsamt Berlin als Arbeitgeber bereits am elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren teilnimmt, wird der Wegfall der Kirchensteuer über die ELStAM-Datenbank automatisch erfasst.

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung) im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 01.01.2010 geändert. Nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (insbesondere Beamtinnen und Beamte / Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) können die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zwecks Berücksichtigung bei Lohnsteuerabzug nachweisen.

Zur Berücksichtigung dieser Beiträge haben die Krankenkassenunternehmen bereits Ende des Jahres 2009 Bescheinigungen über die Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erteilt. Sofern sich für das Jahr 2012 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben und Sie diese Vorsorgebescheinigung bereits bei der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin eingereicht haben, wurden die vorhandenen Daten für das Jahr 2012 übernommen, d.h.

Ihre Vorsorgeaufwendungen werden im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren weiterhin berücksichtigt. Sollte Ihr Krankenversicherungsunternehmen Ihnen eine Vorsorgebescheinigung über geänderte Beträge ausgestellt haben, reichen Sie diese bitte im Original ein, damit die bescheinigten Vorsorgeaufwendungen direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren Berücksichtigung finden können.

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG -). Im Anschluss daran erhalten Sie unaufgefordert einen Ausdruck Ihrer Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr per Post.

: Fragen zur Besteuerung der Versorgungsbezüge

Was zählt zu den Versorgungsbezügen?

Grundsätzliches – Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis. Zu den Versorgungsbezügen gehören Witwen- und Waisengelder, Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge oder gleichartige Bezüge aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften.

Einnahmen im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis; Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder teilweise auf früheren Beitragsleistungen des Bezugsberechtigten oder seines Rechtsvorgängers beruhen, gehören nicht zum Arbeitslohn, es sei denn, daß die Beitragsleistungen Werbungskosten gewesen sind;,

Der § 2 Abs.1 Nr.4 EStG definiert: Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind in voller Höhe zu versteuern. Der § 19 Abs.2 EStG definiert: Von Versorgungsbezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei.

das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag oder ein gleichartiger Bezug

auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften, nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Verbänden von Körperschaften

oder in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenbezüge; Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.

, Versorgungsbezüge werden in voller Höhe der Lohnbesteuerung unterworfen. Als Ausgleich wird der Versorgungsfreibetrag gewährt. Ab 2005 ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen nicht mehr anzuwenden. Bezieher von Versorgungsbezügen erhalten ab 2005 (ebenso wie Rentner) nur noch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € (§ 9a EStG).

Wo finde ich Versorgungsbezüge?

Besteuerung der Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag – Versorgungsbezüge zählen nach § 19Abs.1 Nr.2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind somit lohn- und sozialversicherungspflichtig. Da es sich aber um steuerbegünstigte Einkünfte handelt, wird für Versorgungsbezüge ein Steuerfreibetrag gewährt.

  1. Der Freibetrag für Versorgungsbezüge ist jedoch gedeckelt und auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.
  2. Wie hoch der maximale Steuerfreibetrag ausfällt, ist abhängig davon, in welchem Jahr Sie in den Ruhestand gegangen sind, da sich der Freibetrag seit 2006 für jede neu in den Ruhestand tretendend Jahrgang schrittweise verringert.

Hinzu kommt, dass der Versorgungsfreibetrag von bisher 40 %, höchstens 3.072 €, im Jahre 2005 auf 3.000 € geglättet wurde. In den darauffolgenden 15 Jahren wird der prozentuale Anteil jährlich um 1,6 % und der Höchstbetrag um 120 € reduziert. In den folgenden 20 Jahren sind es jährlich 0,8 % und 60 €.

Jahr des Versorgungsbeginns In % der Versorgungsbezüge Höchstbetrag
bis 2005 40,0% 3.000 €
2006 38,4% 2.880 €
2007 36,8% 2.760 €
2008 35,2% 2.640 €
2009 33,6% 2.520 €
2010 32,0% 2.400 €
2011 30,4% 2.280 €
2012 28,8% 2.160 €
2013 27,2% 2.040 €
2014 25,6% 1.920 €
2015 24,0% 1.800 €
2016 22,4% 1.680 €
2017 20,8% 1.560 €
2018 19,2% 1.440 €
2019 17,6% 1.320 €
2020 16,0% 1.200 €
2021 15,2% 1.140 €
2022 14,4% 1.080 €
2023 13,6% 1.020 €
2024 12,8% 960 €
2025 12,0% 900 €
2026 11,2% 840 €
2027 10,4% 780 €
2028 9,6% 720 €
2029 8,8% 660 €
2030 8,0% 600 €
2031 7,2% 540 €
2032 6,4% 480 €
2033 5,6% 420 €
2034 4,8% 360 €
2035 4,0% 300 €
2036 3,2% 240 €
2037 2,4% 180 €
2038 1,6% 120 €
2039 0,8% 60 €
2040 0,0% 0 €

Welche Versorgungsbezüge sind steuerfrei?

5. Versorgungsfreibetrag – Nach § 19 Abs.2 EStG bleibt von Versorgungsbezügen ein Betrag i.H.v.40 % dieser Bezüge, höchstens jedoch insgesamt ein Betrag von 3 000 € im Veranlagungszeitraum 2005 steuerfrei. Zusätzlich wird ein steuerfreier Zuschlag gewährt (→ Versorgungsfreibetrag ).

Was sind Versorgungsbezüge Elster?

Was sind Versorgungsbezüge? – Versorgungsbezüge sind nach der Definition in § 229 SGB V der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge), soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Zu den Versorgungsbezügen gehören:

Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind (z.B. der Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung, Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister, Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen.

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Ist eine Betriebsrente ein Versorgungsbezug?

Zusammenfassung – Um eine Betriebsrente im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt es sich, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines bisherigen Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen mit dem Eintritt des «biologischen Ereignisses» gewährt werden.

Bei der Altersversorgung ist dies das altersbedingte Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, bei der Invaliditätsversorgung der Invaliditätseintritt und bei der Hinterbliebenenversorgung der Tod des Arbeitnehmers. Der Zweck der Leistung muss immer die Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein.

Altersversorgungsleistungen werden grundsätzlich nur dann als betriebliche Altersversorgung anerkannt, wenn sie frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Betriebsrenten gelten in der Sozialversicherung als Versorgungsbezug. Lohnsteuer: Die Rechtsgrundlage für die Besteuerung von Betriebsrenten findet sich in § 19 Abs.2 Nr.2 EStG,

  • Anwendungsbeispiele enthält R 19.8 LStR sowie H 19.8 LStH,
  • Weitere Erläuterungen s.
  • BMF, Schreiben v.19.8.2013, IV C 3 – S 2221/12/10010 :004/IV C 5 – S 2345/08/0001, BStBl 2013 I S.1087; geändert durch BMF, Schreiben v.10.4.2015, IV C 5 – S 2345/08/10001 :006, BStBl 2015 I S.256, BMF, Schreiben v.1.6.2015, IV C 5 – S 2345/15/10001, BMF, Schreiben v.4.7.2016, IV C 3 – S 2255/15/10001, BStBl 2016 I S.645, BMF, Schreiben v.19.12.2016, IV C 5 – S 2345/07/0002, BStBl 2016 I S.1433 und BMF, Schreiben v.24.5.2017, IV C 3 – S 2221/16/10001 :004, BStBl 2017 I S.820, ergänzt durch BMF, Schreiben v.6.11.2017, IV C 3 – S 2221/17/10006 :001, BStBl 2017 I S.1455, BMF, Schreiben v.28.9.2021, IV C 3 – S 2221/21/10016 :001, BStBl 2021 I 1833 sowie BMF, Schreiben v.16.12.2021, IV C 3 – S 2221/20/10012 :002, BStBl 2022 I S.155,

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht von Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich aus § 229 Abs.1 SGB V und § 57 Abs.1 SGB XI, Weiterhin hat das Bundessozialgericht grundlegende Entscheidungen getroffen zur Beitragspflicht von aus eigenen finanziellen Mitteln erworbenen Ansprüchen auf eine Zusatzrente ( BSG, Urteil v.6.2.1992, 12 RK 37/91 ); zum hinreichenden Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen aus der Lebensversicherung (Direktversicherung) und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers ( BSG, Urteil v.25.4.2007, B 12 KR 25/05 R ); zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen der Leistungen, die von einem privaten Versicherungsunternehmen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrags erbracht werden ( BSG, Urteil v.10.6.1988, 12 RK 35/86 ).

Entgelt LSt SV
Renten aus Direktzusage oder Unterstützungskasse an sog. Werkspensionäre * Beitragspflicht nur in KV und PV pflichtig pflichtig*

Was sind Renten oder Versorgungsbezüge?

Was sind Versorgungsbezüge? Versorgungsbezüge sind nach der Definition in § 229 SGB V der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge), soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden.

Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen,Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind (z.B. der Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte),Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.

Hierzu gehören neuerdings auch alle Kapitalleistungen, die der Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere Direktversicherung).

Nicht betroffen sind vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene private Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. Nicht betroffen von der Beitragssatzerhöhung sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.

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Wer zahlt Versorgungsbezüge?

Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge sind ein Teil der Personalkosten und werden allein vom öffentlichen Dienstherrn und unmittelbar aus dem laufenden Haushalt gezahlt.

Wie werden Versorgungsbezüge abgerechnet?

Zusammenfassung – Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw.

wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Versorgungsbezüge gehören grundsätzlich zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und sind in der Regel lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Versorgungsbezüge bleiben bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags steuerfrei.

Entgelt LSt SV
Versorgungsbezüge im öffentlichen und privaten Dienst pflichtig pflichtig

Was ist mit Versorgungsrente gemeint?

Was ist eine Versorgungsrente? – Eine Versorgungsrente liegt vor, wenn Ihnen eine Rente von einer gesetzlich erbberechtigten Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) gezahlt wird. Im Gegenzug überträgt der Empfänger der Rente dem Rentenzahler ein bestimmtes Vermögen. Veräußerungsrenten sind abzugrenzen von Versorgungsrenten bzw. dauernden Lasten und reinen Unterhaltszahlungen. Rechner

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Was sind nicht steuerbare Versorgungsbezüge?

Gesetzliche Hinterbliebenenbezüge des Ehegatten/Lebenspartners und der Kinder des Erblassers, u.a. Versorgungsbezüge aus der gesetzl. Rentenversicherung und Versorgungsbezüge nach den Beamtenversorgungsgesetzen (ausführlich in R E 17 Abs.1 und R E 3.5 Abs.

Wie hoch ist der Freibetrag für Versorgungsbezüge 2022?

Um die Beitragslast aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) zu vermindern, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2020 für diese einen zusätzlichen Freibetrag eingeführt. Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Freibetrages ist die Überschreitung der bisherigen und weiterhin gültigen Freigrenze.

Ab dem 1. Januar 2023 wurde die Höhe des Freibetrages als auch der Freigrenze auf 169,75 Euro monatlich beziffert. Im Jahr 2020 betrug die Grenze 159,25 Euro und in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 164,50 Euro. Die Freigrenze legt fest, dass erst aus Versorgungsbezügen, Kapitalisierungen sowie nebenberuflichem Arbeitseinkommen Beiträge gezahlt werden, wenn die Summe dieser Einnahmen über der Freigrenze liegt.

Bleibt die Summe dieser Einkunftsarten darunter, werden keine Beiträge berechnet. Der Freibetrag gilt lediglich für die Summe der Betriebsrenten und deren Kapitalisierungen (nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr.5 Sozialgesetzbuch V). Somit sind Krankenversicherungs- und Zusatzbeiträge nur noch aus dem Teil der Betriebsrente zu zahlen, der den Freibetrag übersteigt.

  1. Bei Bezug mehrerer Betriebsrenten wird der Freibetrag nur insgesamt bis maximal 169,75 Euro monatlich berücksichtigt.
  2. Dieser Freibetrag gilt allerdings nicht für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge, hier gilt weiterhin nur die vorstehend beschriebene Freigrenze.
  3. Hierbei ist zu beachten, dass die Anwendung der Freigrenze sowie des Freibetrages für freiwillig Versicherte und Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nr.13 Sozialgesetzbuch V gesetzlich nicht möglich ist.

Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Vorgaben nachfolgend einige Berechnungsbeispiele: Beispiel 1: Es wird lediglich eine Betriebsrente oberhalb der Freigrenze bezogen So werden nur noch für den Teil der Betriebsrente Krankenversicherungs- und Zusatzbeiträge berechnet, der den Freibetrag in Höhe von 169,75 Euro übersteigt.

200 Euro Betriebsrente – 169,75 Euro = 30,25 Euro
30,25 Euro x 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung) = 4,42 Euro
30,25 Euro x 1,65 % (Zusatzbeitrag Krankenversicherung) = 0,50 Euro
200 Euro x 3,05 % (Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) = 6,10 Euro
Insgesamt 11,02 Euro

Beispiel 2: Es werden

eine Betriebsrenteund ein sonstiger Versorgungsbezug (keine Betriebsrente)

bezogen. Beide liegen jeweils oberhalb der Freigrenze. In diesem Beispiel wird nur bei der Betriebsrente der Freibetrag berücksichtigt. Die Beitragsberechnung aus sonstigen Versorgungsbezügen bleibt ohne Anrechnung eines Freibetrages.

200 Euro Betriebsrente – 169,75 Euro = 30,25 Euro
200 Euro sonstiger Versorgungsbezug
30,25 Euro aus Betriebsrente x 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung) = 4,42 Euro
200 Euro aus sonstigem Versorgungsbezug x 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung) = 29,20 Euro
230,25 Euro aus Betriebsrente und sonstigem Versorgungsbezug x 1,65 % (Zusatzbeitrag Krankenversicherung) = 3,80 Euro
200 Euro aus Betriebsrente x 3,05 % (Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) = 6,10 Euro
200 Euro aus sonstigem Versorgungsbezug x 3,05 % (Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) = 6,10 Euro
Insgesamt 49,62 Euro

Beispiel 3: Es werden

eine Betriebsrenteund ein sonstiger Versorgungsbezug (keine Betriebsrente)

bezogen. Beide Versorgungsbezüge überschreiten nur in der Summe die Freigrenze. Der Freibetrag wird lediglich bei der Betriebsrente gewährt. Auch wenn dieser nicht voll ausgeschöpft wird, erfolgt keine Berücksichtigung bei dem sonstigen Versorgungsbezug.

100 Euro Betriebsrente = Da die Betriebsrente kleiner ist als der Freibetrag, werden nur Beiträge in der Pflegeversicherung berechnet
120 Euro sonstiger Versorgungsbezug
120 Euro aus sonstigem Versorgungsbezug x 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung) = 17,52 Euro
120 Euro aus sonstigem Versorgungsbezug x 1,65 % (Zusatzbeitrag Krankenversicherung) = 1,98 Euro
100 Euro aus Betriebsrente x 3,05 % (Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) = 3,05 Euro
120 Euro aus sonstigem Versorgungsbezug x 3,05 % (Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beitragszuschlag für Kinderlose) = 3,66 Euro
Insgesamt 26,21 Euro

Werden Versorgungsbezüge auf die Rente angerechnet?

Welche Renten werden angerechnet? – Anzurechnen sind

Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (z.B. Deutsche Rentenversicherung; früher BfA, LVA, Seekasse, knappschaftliche Rentenversicherung, Bundesbahnversicherungsanstalt) Renten aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (z.B. von der VBL oder der ZVK) Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z.B. von einer Ärzteversorgung) Leistungen aus einer befreienden Lebensversicherung Leistungen von einem ausländischen Versicherungsträger. Ausgenommen hiervon sind Rentenansprüche in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz sonstige Versorgungsleistungen, die aufgrund einer Berufstätigkeit zur Versorgung des Berechtigten für den Fall der Erwerbsminderung oder wegen Alters und der Hinterbliebenen für den Fall des Todes bestimmt sind Renten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (dies gilt nur für Versorgungsfälle, die ab dem 01.01.2013 eingetreten sind)

Haben Sie auf eine Rente verzichtet oder trotz eines bestehenden Anspruchs nicht beantragt, müssen wir die (fiktive) Rente auf Ihre Versorgungsbezüge anrechnen. Dies gilt auch, wenn anstelle der Rente eine Kapitalleistung, Beitragserstattung oder Abfindung gezahlt wurde.

  • Bei verspäteter Beantragung der Rente, müssen wir die Rente so anrechnen, als wäre sie rechtzeitig beantragt worden.
  • Nicht angerechnet werden Hinterbliebenenrenten aus einer Beschäftigung des verstorbenen Ehegatten.
  • Außerdem wird der Teil der Rente, der auf freiwillig entrichteten Beiträgen beruht, nicht angerechnet.

Bei einer Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe ist der Rentenbetrag maßgeblich, der ohne Versorgungsausgleich zu zahlen wäre. Sofern Sie zum Versorgungsausgleich verpflichtet sind, ist von dem Rentenbetrag auszugehen, der sich aus den ursprünglichen eigenen Entgeltpunkten ergeben würde.

Wo trage ich in Elster Versorgungsbezüge ein?

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Vermeiden Sie dabei bekannte Wörter und Muster.»,»darkmodeToggle.off.plaintext»:»Kontrastmodus ausschalten»,»chat.elias.text»:»Chat»,»thumbnail.image.empty»:»Vorschau konnte nicht geladen werden»,»treeview.review_error.plaintext»:»Hinweis zur Plausibilität Ihrer Eingaben.

Das Formular kann trotz Hinweis versendet werden.»,»treeview.zuklappen»:»zuklappen»,»filter.added.tags»:»Hinzugefügte Filter»,»fileupload.multiple»:» Dateien ausgewählt»,»receipt.virusscan.error»:»Mindestens eine Seite des Belegs kann nicht angezeigt werden, da die Überprüfung der Bilddaten beim Virenscan fehlgeschlagen ist.»,»eop.formularVerlassenWarnung»:»Beim Verlassen des Formulars verlieren Sie alle Eingaben.

Wollen Sie fortfahren?»,»server.error.unbekanntes.upload.feld.plaintext»:»Es wurde ein unbekanntes Feld in Ihrem Upload gefunden.»,»pullout.footer.title.plaintext»:»Details»,»passwordmeter.capitalization.not.enough.plaintext»:»Großschreibung verbessert ein Passwort nur geringfügig.»,»modal.close.plaintext»:»Schließen»,»receipt.sidebar.allReceiptsConnected»:»Alle Belege wurden verknüpft.»,»filter.added.tags.plaintext»:»Hinzugefügte Filter»,»chat.request.id»:»Request ID :»,»pagination.jump»:»zum Ende springen»,»receipt.sidebar.myReceipts.plaintext»:»Meine Belege»,»logout.title»:»Abmelden»,»blaettern.zurueck.plaintext»:»Zurück»,»ustveu.errormessage.belege»:»Bitte fügen Sie mindestens einen Beleg zu ihrer Massendatendatei hinzu.»,»passwordmeter.longer.pattern.plaintext»:»Verwenden Sie längere und kompliziertere Tastaturmuster.»,»hinweis.accid.plaintext»:»Die im Dateinamen angegebene Benutzerkonto-ID stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»receipt.sidebar.whatAreReceipts»:»Was sind digitale Belege?»,»common.fileupload.spinner.sending.plaintext»:»Bitte warten.»,»pullout.expanded»:»Details ausblenden»,»messageBox.icon.warning.plaintext»:»Warnung – Grafik Warndreieck»,»status.eingelesen.plaintext»:»Die Massendatendatei wurde erfolgreich eingelesen.»,»toc.springe.zu.plaintext»:»Springe zu»,»timeline.aufklappen.plaintext»:»Liste aufklappen»,»calendar.month.may»:»Mai»,»server.error.no.multipart.request.plaintext»:»Ihr Upload konnte nicht eingelesen werden.»,»autosuggest.no_data»:»Keine Vorschläge gefunden»,»videoplayer.loading»:»\»Video lädt\»»,»sidebar.minimize»:»Seitenleiste minimieren»,»info.sessionTimeoutCountdown.kurzdarstellung.ab_minute»:»2″,»blaettern.letzte.seite.plaintext»:»Zur letzten Seite»,»passwordmeter.no.keyrows.plaintext»:»Tastaturfolgen sind einfach zu erraten.»,»filechooser.modal.title»:»Zu übermittelnde Datei auswählen»,»ustveu.errormessage.keinZipNameVorhanden.plaintext»:»Es wurde kein Zip-Name erzeugt.»,»info.absendeseite.blaettern.deaktiviert»:»Die Blätterfunktion ist deaktiviert, da zu wenige Zeilen vorhanden sind.»,»hinweis.bzstnr.plaintext»:»Die im Dateinamen angegebene BZSt-Nummer stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»contextmenu.show.info.plaintext»:»Informationen anzeigen»,»calendar.from.plaintext»:»von»,»treeview.aufklappen»:»aufklappen»,»receipt.sidebar.noReceipts»:»Sie haben noch keine Belege hochgeladen.»,»passwordmeter.common.password.plaintext»:»Dies ist ein häufig verwendetes Passwort.»,»tax-dialog.automatische.ermittlung.plaintext»:»Wird automatisch ermittelt»,»object.field.button.empty.plaintext»:»Auswählen»,»hinweis.verarbeitungslauf»:»Der Dateiname enthält einen ungültigen Verarbeitungslauf.»,»receipt.sidebar.howTo.long.plaintext»:»Digitale Belege – so geht’s!»,»passwordmeter.no.repeats.plaintext»:»Wiederholungen wie \»aaa\» sind einfach zu erraten.»,»formitem.modal.char.limit.confirmButton.plaintext»:»OK»,»ustveu.errormessage.belegExistiertBereits.plaintext»:»Beleg-Datei ist bereits vorhanden.»,»autosuggest.show_suggestions.plaintext»:»Vorschläge anzeigen»,»sending.page.close.plaintext»:»Zurück»,»autosuggest.no_result_requiredinput.plaintext»:»Mindestens Zeichen erforderlich»,»fileupload.empty.file.plaintext»:»Die Datei kann nicht hochgeladen werden, da sie keine Daten enthält.»,»calendar.month.july.plaintext»:»Juli»,»listbox.head.plaintext»:»Auswählbare Angaben»,»fetch.error.generic.plaintext»:»Ihre Anfrage konnte nicht verarbeitet werden»,»bop.formularVerlassenWarnung»:»Beim Verlassen des Formulars verlieren Sie alle Eingaben.

Wollen Sie fortfahren?»,»chat.elias.text.old.plaintext»:»Elias»,»sending.page.modal.title»:»Hinweis»,»server.error.file.upload.error.plaintext»:»Der Upload ist fehlgeschlagen.»,»autosuggest.show_suggestions»:»Vorschläge anzeigen»,»passwordmeter.similar.common.password»:»Dieses Passwort ähnelt einem häufig verwendeten Passwort.»,»listbox.empty»:»Keine auswählbaren Angaben»,»fehler.zeichen.dateiid»:»Die angegebene Datei- ID enthält ungültige Zeichen.»,»server.error.file.signature.error.plaintext»:»Es ist ein Fehler bei der Signaturprüfung aufgetreten.»,»bop.formularVerlassenWarnung.plaintext»:»Beim Verlassen des Formulars verlieren Sie alle Eingaben.

Wollen Sie fortfahren?»,»blaettern.erste.seite.deaktiviert»:»Zur ersten Seite (deaktiviert)»,»server.error.unbekanntes.upload.feld»:»Es wurde ein unbekanntes Feld in Ihrem Upload gefunden.»,»hinweis.dateilimit.plaintext»:»Bitte beachten Sie: Die lokale Verarbeitung der Massendaten in dem Browser ist abhängig von der vorhandenen Leistung Ihres Rechners.

Ab einer Datengröße von 25 MB kann nicht die volle Funktionsfähigkeit gewährleistet werden.»,»formitem.file.error.number.of.files.plaintext»:»Die Dateien können nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Anzahl von Dateien überschreiten.»,»upload.error»:» von Dateien konnten nicht hochgeladen werden.»,»file.source.choice.receipt.plaintext»:»Aus Meine Belege auswählen»,»tabbar.submenu.plaintext»:»Untermenü»,»password.show.plaintext»:»Passwort anzeigen»,»tablecollapse.download.limit.content.plaintext»:»Die maximal herunterladbare Größe von pro Download wurde um überschritten.

Bitte wählen Sie einige Postfachnachrichten ab. Postfachnachrichten, die größer als sind, können nur einzeln heruntergeladen werden.»,»fileupload.empty.file»:»Die Datei kann nicht hochgeladen werden, da sie keine Daten enthält.»,»passwordmeter.no.common.names»:»Gewöhnliche Namen und Nachnamen sind einfach zu erraten.»,»formitem.file.error.total.size.plaintext»:»Die Dateien können nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Gesamtdateigröße von überschreiten.»,»chat.elias.error.text.plaintext»:»Weitere Infos erhalten Sie in unserem»,»messageBox.icon.success.plaintext»:»Erfolgsmeldung – Grafik Häkchen»,»filechooser.modal.choose»:»Auswählen»,»lasche.einblenden.formular»:»Formular vollständig einblenden»,»server.error.file.upload.duplikate»:»Es ist nicht erlaubt, Dateien mehrfach zu übertragen.»,»calendar.month»:»Monat»,»object.field.button.empty»:»Auswählen»,»fehler.session.invalid.plaintext»:»Die aktuelle Browsersession ist ungültig.

Bitte loggen Sie sich erneut ein und wiederholen Sie den Vorgang.»,»videoplayer.mute»:»\»Ton ausschalten\»»,»ausblenden.text.plaintext»:»ausblenden»,»receipt.sidebar.allReceiptsConnected.plaintext»:»Alle Belege wurden verknüpft.»,»calendar.month.february»:»Februar»,»fetch.error.generic»:»Ihre Anfrage konnte nicht verarbeitet werden»,»server.error.file.signature.too.big»:»Eine zu große Signatur wurde gefunden.»,»blaettern.weiter.plaintext»:»Weiter»,»calendar.until.plaintext»:»bis»,»zusatztoken.tokentyp.softpse»:»Zertifikatsdatei»,»thumbnail.image.empty.plaintext»:»Vorschau konnte nicht geladen werden»,»receipt.sidebar.createReceipt»:»Neuer Beleg»,»passwordmeter.no.short.patterns.plaintext»:»Kurze Tastaturmuster sind einfach zu erraten.»,»chat.elias.text.plaintext»:»Chat»,»thumbnail.linked.plaintext»:»Im Formular anzeigen»,»togglebox.action.hint»:»mit Enter oder Leertaste»,»videoplayer.minimize.plaintext»:»\»Vollbildmodus deaktivieren\»»,»toggleboxHideList.zuklappen.plaintext»:»zuklappen»,»receipt.sidebar.chooseReceipts.plaintext»:»Belege auswählen»,»common.fileupload.error.noresponse»:»Es konnte keine Verbindung zum Server hergestellt werden.»,»passwordmeter.avoid.sequences.plaintext»:»Vermeiden Sie Sequenzen.»,»passwordmeter.no.user.data»:»Benutzerbezogene Informationen (Username, E-Mail etc.) sind einfach zu erraten.»,»chat.initial.elias.message»:»Ich suche Informationen zu der Fehlernummer»,»pullout.collapsed.plaintext»:»Details anzeigen»,»upload.progress»:»Dateien werden hochgeladen.

( von )»,»autosuggest.no_result_requiredinput»:»Mindestens Zeichen erforderlich»,»server.error.client.zertifikat.abweichend.plaintext»:»Das in ihrem Browser eingebundene Zertifikat weicht von ihrem Portalzertifikat ab.»,»calendar.month.june»:»Juni»,»file.source.choice.file»:»Hochladen»,»hinweis.accid»:»Die im Dateinamen angegebene Benutzerkonto- ID stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»chat.session.ticket»:» Session Ticket:»,»global-help.back.to.plaintext»:»Zurück zu den Suchtreffern»,»blaettern.letzte.seite»:»Zur letzten Seite»,»password.hide»:»Passwort ausblenden»,»fehler.technisches.problem»:»Es ist ein technisches Problem aufgetreten.

Bitte wiederholen Sie die Aktion zu einem späteren Zeitpunkt erneut.»,»formitem.file.error.total.size»:»Die Dateien können nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Gesamtdateigröße von überschreiten.»,»blaettern.naechste.seite.deaktiviert»:»Zur nächsten Seite (deaktiviert)»,»file.source.choice.cancel»:»Abbrechen»,»thumbnail.multipage»:»Mehrere Seiten»,»thumbnail.attach.plaintext»:»Mit Formular verknüpfen»,»videoplayer.minimize»:»\»Vollbildmodus deaktivieren\»»,»chat.initial.elias.message.plaintext»:»Ich suche Informationen zu der Fehlernummer»,»calendar.weekday.monday.plaintext»:»Mo»,»fehler.einlesen.datei.plaintext»:»Die Massendatendatei konnte nicht eingelesen werden!»,»messageBox.icon.hint»:»Hinweismeldung – Grafik Sprechblase»,»passwordmeter.no.recent.years»:»Aktuelle Jahreszahlen sind einfach zu erraten.»,»treeview.review_correct.plaintext»:»Es sind keine Fehler vorhanden»,»sprachwechsel.hinweis.formulareingaben»:»Beim Wechsel der Sprache verlieren sie auf dieser Seite getätigte Formulareingaben.

Möchten Sie fortfahren?»,»receipt.virusscan.error.plaintext»:»Mindestens eine Seite des Belegs kann nicht angezeigt werden, da die Überprüfung der Bilddaten beim Virenscan fehlgeschlagen ist.»,»receipt.sidebar.matchingReceipts»:»Passende Belege»,»common.fileupload.error.nofile.plaintext»:»Bitte wählen Sie eine Datei aus.»,»chat.contacts.fallback.text»:»Nutzen Sie derweil die Übersicht der wichtigsten,»,»videoplayer.pause»:»\»Pausieren\»»,»vers.umrechnungskurs.euro.plaintext»:»1,0000″,»eoprint.sendeseite.inhaltsverzeichnis»:»Inhaltsverzeichnis»,»status.senden.plaintext»:»Die Daten werden an den Server übermittelt.»,»zusatztoken.tokentyp.karte.plaintext»:»Signaturkarte»,»receipt.connect»:»Beleg verknüpfen»,»logout.title.plaintext»:»Abmelden»,»ustveu.errormessage.zipErfassenFehler.plaintext»:»Unerwarteter Fehler beim Erfassen der Zip-Datei.»,»server.error.keine.maximale.dateigroesse.plaintext»:»Es war nicht möglich, eine maximale Dateigröße zu ermitteln.»,»contact.tab.plaintext»:»Kontakt»,»tabbar.link.titel.inaktiv.plaintext»:»Zeige Inhalt von Tab,»,»server.error.json.parse.problem»:»Ihre Anfrage konnte nicht verarbeitet werden.»,»tabbar.submenu»:»Untermenü»,»fehler.dateiid.pflicht»:»Bitte geben Sie eine Datei- ID an.»,»passwordmeter.no.predictable.substitutions.plaintext»:»Gebräuchliche Ersetzungen wie \»a\» durch \»@\» sind einfach zu erraten.»,»server.error.kein.client.zertifikat.gefunden»:»Es wurde kein Nutzerzertifikat übermittelt.

Prüfen Sie, ob ihr Zertifikat korrekt im Browser eingebunden wurde.»,»receipt.sidebar.myReceipts»:»Meine Belege»,»server.error.no.multipart.request»:»Ihr Upload konnte nicht eingelesen werden.»,»hinweis.dateiname»:»Bitte prüfen Sie die angegebene Massendatendatei.»,»hinweis.dateiid.plaintext»:»Die im Dateinamen angegebene Datei-ID stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»ustveu.errormessage.ungueltigeZipDateigroesse»:»Die gezippten Belegdateien dürfen zusammen nicht größer als 5MB sein.»,»chat.elias.href.old»:»https://elias.elster.de/nmIQServer/index.html#!q=»,»global-search.reload.page.plaintext»:»Seite neu laden»,»ustveu.errormessage.keinZipNameVorhanden»:»Es wurde kein Zip-Name erzeugt.»,»ustveu.errormessage.keineBelegeVorhanden»:»Es wurden noch keine Belege hinzugefügt.»,»password.invalid»:»Ungültiges Passwort»,»validationError.invalid.input.plaintext»:»Die Eingabe in diesem Feld ist ungültig.»,»tablecollapse.details.aufklappen.plaintext»:»aufklappen»,»filechooser.modal.title.plaintext»:»Zu übermittelnde Datei auswählen»,»formitem.file.choose.plaintext»:»Datei auswählen»,»autosuggest.hide_suggestions.plaintext»:»Vorschläge verbergen»,»pagination.jumpBack»:»zum Anfang springen»,»calendar.month.april»:»April»,»chat.maximize.button.title.plaintext»:»Chat vergrößern»,»treeview.datenvorhanden.plaintext»:»Daten auf untergeordneter Seite vorhanden:»,»tablecollapse.details.zuklappen»:»zuklappen»,»lasche.einblenden.sidebar»:»Sidebar vollständig einblenden»,»zusatztoken.anforderung.erfolgreich»:» Die Aktivierungsdaten für Ihren Zugang mit wurden angefordert.

«,»hinweis.verarbeitungslauf.plaintext»:»Der Dateiname enthält einen ungültigen Verarbeitungslauf.»,»calendar.month.august»:»August»,»autosuggest.results»:» passende Vorschläge gefunden. Zum Navigieren benutzen Sie bitte die Pfeiltasten nach oben und unten.»,»chat.exception.uid»:»Exception UID:»,»blaettern.vorherige.seite.plaintext»:»Zur vorherigen Seite»,»blaettern.vorherige.seite.deaktiviert.plaintext»:»Zur vorherigen Seite (deaktiviert)»,»common.fileupload.error.postrequest.plaintext»:»Übertragung gescheitert.»,»chat.warning.text»:»Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.»,»layout.lug.tree.plaintext»:»Inhaltsbereich vollständig anzeigen»,»fileupload.multiple.plaintext»:» Dateien ausgewählt»,»receipt.sidebar.hideConnectedReceipts»:»Verknüpfte Belege ausblenden»,»formitem.file.extended.empty»:»Kein Beleg ausgewählt»,»calendar.weekday.tuesday»:»Di»,»passwordmeter.similar.common.password.plaintext»:»Dieses Passwort ähnelt einem häufig verwendeten Passwort.»,»notiz.zeichen.rest.plaintext»:»Ihnen stehen noch Zeichen zur Verfügung.»,»zusatztoken.anforderung.erfolgreich.plaintext»:»Die Aktivierungsdaten für Ihren Zugang mit wurden angefordert.»,»fileupload.server.error.plaintext»:»Fehler beim Auswerten der Server-Antwort»,»filechooser.noResult.plaintext»:»\»Keine Dateien gefunden.\»»,»calendar.backwards.plaintext»:»Rückwärts blättern»,»notiz.zeichen.rest»:»Ihnen stehen noch Zeichen zur Verfügung.»,»ustveu.errormessage.ungueltigerFiletype»:»Die Datei hat ein ungültiges Dateiformat.

Zulässige Dateiformate sind,»,»common.fileupload.error.noresponse.plaintext»:»Es konnte keine Verbindung zum Server hergestellt werden.»,»hinweis.verfahren.plaintext»:»Die angegebene Datei scheint für einen anderen Massendatendienst bestimmt zu sein.»,»receipt.sidebar.createReceipt.plaintext»:»Neuer Beleg»,»fehler.ustveu.belege.update.error»:»Ihr Antrag konnte nicht mit den Belegdaten aktualisiert werden.»,»videoplayer.mute.plaintext»:»\»Ton ausschalten\»»,»receipt.sidebar.chooseReceipts.description»:»Wählen Sie einen Beleg aus, um ihn im gewählten Feld als Nachweis zu verwenden.»,»messageBox.icon.success»:»Erfolgsmeldung – Grafik Häkchen»,»erfolg.protokoll.abholung»:»Ihre Protokolle wurden erfolgreich abgeholt.»,»tablecollapse.download.count.limit.content.plaintext»:»Die maximale Anzahl an Nachrichten von Stück pro Download wurde um überschritten.

Bitte wählen Sie einige Postfachnachrichten ab.»,»server.error.not.implemented»:»Fehlerhafte Anfrage.»,»togglebox.zuklappen.plaintext»:»zuklappen»,»server.error.upload.nicht.komplett»:»Es konnte nicht zu jedem Upload eine Signatur gelesen werden.»,»timeline.aufklappen»:»Liste aufklappen»,»pagination.stepBack.plaintext»:»vorherige Seite»,»global-help.back.to»:»Zurück zu den Suchtreffern»,»zusatztoken.tokentyp.karte»:»Signaturkarte»,»info.absendeseite.blaettern.aktiviert»:»Blättern Sie durch die Liste mit Ihren Angaben:»,»receipt.sidebar.howTo.url»:»/eportal/help?thema=help_meine_belege&element=anleitung»,»paginationcontainer.togglebox.title»:»Einträge von bis «,»ustveu.errormessage.ungueltigerFiletype.plaintext»:»Die Datei hat ein ungültiges Dateiformat.

Zulässige Dateiformate sind,»,»ustveu.errormessage.keinZipHashVorhanden.plaintext»:»Es wurde kein Zip-Hash erzeugt.»,»calendar.month.december.plaintext»:»Dezember»,»tablecollapse.download.limit.title»:»Limit überschritten»,»sending.page.close»:»Zurück»,»passwordmeter.no.capslock.plaintext»:»\»GROßSCHREIBUNG\» ist genauso einfach zu erraten wie \»kleinschreibung\».»,»info.sessionTimeoutCountdown.kurzdarstellung.plaintext»:»Automatisches Logoutbei Inaktivität in weniger als: min»,»timeline.zuklappen.plaintext»:»Liste zuklappen»,»filter.noResult.plaintext»:»Keine Filterergebnisse gefunden»,»server.error.kein.client.zertifikat.gefunden.plaintext»:»Es wurde kein Nutzerzertifikat übermittelt.

Prüfen Sie, ob ihr Zertifikat korrekt im Browser eingebunden wurde.»,»chat.elias.error.text»:»Weitere Infos erhalten Sie in unserem «,»videoplayer.unmute»:»\»Ton einschalten\»»,»thumbnail.attach»:»Mit Formular verknüpfen»,»blaettern.keine.zeilen.plaintext»:»Keine Zeilen verfügbar»,»blaettern.ende»:»Ende»,»pullout.collapsed»:»Details anzeigen»,»server.error.content.length.fehlt.plaintext»:»Ihrer Anfrage ist keine Angabe zur Upload-Größe beigefügt worden.»,»tabbar.link.titel.aktiv»:»Inhalt von Tab wird angezeigt.»,»fileupload.wrong.filetype»:»Die Datei mit der Endung,

  • Kann nicht hochgeladen werden.
  • Es sind folgende Datei-Endungen erlaubt: «,»tabbar.close.tab.plaintext»:»Tab schließen»,»blaettern.zeilen»:»Zeilen»,»server.error.client.zertifikat.noch.nicht.gueltig.plaintext»:»Das übertragene Zertifikat ist noch nicht gültig.»,»hinweis.verfahren»:»Die angegebene Datei scheint für einen anderen Massendatendienst bestimmt zu sein.»,»ausblenden.hinweis»:»Weitere Felder ausblenden»,»hinweis.uebertragungstyp»:»Der Dateiname enthält einen ungültigen Übertragungstyp.»,»pagination.jump.plaintext»:»zum Ende springen»,»fehler.signatur.gescheitert.plaintext»:»Der Vorgang konnte nicht abgeschlossen werden.

Bitte überprüfen Sie Ihr Passwort.»,»validationError.link.title.plaintext»:»Zum Fehler springen im Feld \» \»»,»info.sessionTimeoutCountdown.kurzdarstellung.ab_minute.plaintext»:»2″,»fileupload.wrong.filetype.plaintext»:»Die Datei mit der Endung, kann nicht hochgeladen werden.

Es sind folgende Datei-Endungen erlaubt: «,»receipt.sidebar.noReceipts.plaintext»:»Sie haben noch keine Belege hochgeladen.»,»interactive.sourced.default.phrase»:»Verknüpft mit Beleg»,»blaettern.vorherige.seite.deaktiviert»:»Zur vorherigen Seite (deaktiviert)»,»blaettern.bis.plaintext»:»bis»,»ustveu.errormessage.keinZipVorhanden»:»Es wurde keine Zip-Datei erzeugt.»,»receipt.sidebar.whatAreReceipts.description.plaintext»:»Abfotografieren, Einscannen, hochladen, kategorisieren, Angaben markieren und übernehmen»,»passwordmeter.top10.password.plaintext»:»Dies ist eines der zehn meistgenutzten Passwörter.»,»passwordmeter.no.short.patterns»:»Kurze Tastaturmuster sind einfach zu erraten.»,»ustveu.errormessage.versandart.plaintext»:»Bitte wählen Sie eine Versandart für Ihre Massendatendatei aus.»,»contextmenu.hide»:»Aktionen ausblenden»,»tableSort.sortiereSpalte.plaintext»:»Klicken Sie auf die Spaltenüberschrift, um die Sortierung der Tabelle zu ändern.»,»layout.lug.tree»:»Inhaltsbereich vollständig anzeigen»,»formitem.modal.char.limit.confirmButton»:»OK»,»object.field.clear»:»Feld leeren»,»tableSort.sortiereSpalte»:»Klicken Sie auf die Spaltenüberschrift, um die Sortierung der Tabelle zu ändern.»,»autosuggest.hide_suggestions»:»Vorschläge verbergen»,»formitem.file.choose.multiple.plaintext»:»Dateien auswählen»,»info.sessionTimeoutCountdown.beschreibung»:»Automatisches Logout bei Inaktivität in: min «,»videoplayer.fullscreen.plaintext»:»\»Vollbildmodus aktivieren\»»,»contextmenu.show.plaintext»:»Aktionen anzeigen»,»status.senden»:»Die Daten werden an den Server übermittelt.»,»server.error.keine.bzst.nummer»:»Ihre BZSt -Nummer konnte nicht ermittelt werden.»,»formular.field.land.lock.warning.plaintext»:»Eine Bearbeitung des Feldes \»Land des Verbrauchs\» ist erst möglich, wenn die Einträge zu den Erbrachten Dienstleistungen entfernt wurden.»,»autosuggest.one_result.plaintext»:»Ein passender Vorschlag gefunden»,»upload.error.plaintext»:» von Dateien konnten nicht hochgeladen werden.»,»server.error.file.signature.fehlt.plaintext»:»Zu einer Datei konnte keine passende Signatur gefunden werden.»,»elma5.date.format.suffix»:»Uhr»,»abholung.status.laden.plaintext»:»Die Aktion wird durchgeführt, bitte warten.»,»blaettern.start.plaintext»:»Start»,»formitem.file.multiple»:» Dateien ausgewählt»,»password.capslock.hint.plaintext»:»Die FESTSTELLTASTE ist aktiviert»,»server.error.content.length.zu.gross»:»Ihr Upload ist zu groß, bitte übertragen Sie kleinere Dateien.»,»thumbnail.choose.plaintext»:»Auswählen»,»sending.page.modal.text.plaintext»:»Um Angaben zu bearbeiten, werden Sie zum Eingabemodus weitergeleitet.»,»calendar.show.plaintext»:»Kalender anzeigen»,»ausblenden.hinweis.plaintext»:»Weitere Felder ausblenden»,»calendar.month.august.plaintext»:»August»,»passwordmeter.no.user.data.plaintext»:»Benutzerbezogene Informationen (Username, E-Mail etc.) sind einfach zu erraten.»,»darkmodeToggle.on.plaintext»:»Kontrastmodus einschalten»,»receipt.connect.plaintext»:»Beleg verknüpfen»,»tablecollapse.details.aufklappen»:»aufklappen»,»ustveu.errormessage.keinZipVorhanden.plaintext»:»Es wurde keine Zip-Datei erzeugt.»,»chat.elias.href.old.plaintext»:»https://elias.elster.de/nmIQServer/index.html#!q=»,»tablecollapse.download.limit.confirm»:»OK»,»passwordmeter.no.sequences»:»Sequenzen wie \»abc\» oder \»65432\» sind einfach zu erraten.»,»contextmenu.show.info»:»Informationen anzeigen»,»fehler.einlesen.datei»:»Die Massendatendatei konnte nicht eingelesen werden!»,»calendar.forwards.plaintext»:»Vorwärts blättern»,»blaettern.erste.seite»:»Zur ersten Seite»,»chat.elias.error.text.old»:»Weitere Infos erhalten Sie von «,»calendar.weekday.saturday»:»Sa»,»hinweis.bzstnr»:»Die im Dateinamen angegebene BZSt -Nummer stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»flyout.cancel»:»Abbrechen»,»hinweis.datenformat»:»Das im Dateinamen angegebene Datenformat stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»blaettern.naechste.seite.plaintext»:»Zur nächsten Seite»,»keine.protokolle.vorhanden»:»Es sind keine Protokolle vorhanden.»,»hinweis.dateiid»:»Die im Dateinamen angegebene Datei- ID stimmt nicht mit den Angaben im Formular überein.»,»abholung.status.laden»:»Die Aktion wird durchgeführt, bitte warten.»,»calendar.show»:»Kalender anzeigen»,»ustveu.errormessage.ungueltigeBelegDateigroesse»:»Die ausgewählte Belegdatei konnte nicht übernommen werden.

Einzelne Belegdateien dürfen nicht größer als 5MB sein.»,»hinweis.codepage.plaintext»:»Der Dateiname enthält eine ungültige Codepage.»,»upload.success.plaintext»:» Dateien wurden erfolgreich hochgeladen.»,»filechooser.no.results.plaintext»:»Verzeichnisinhalt konnte nicht geladen werden.»,»passwordmeter.avoid.dates.plaintext»:»Vermeiden Sie Datums- und Jahresangaben, die mit Ihnen assoziiert werden können.»,»server.error.keine.accountid.gefunden.plaintext»:»Es wurden keine Nutzerinformationen gefunden.

Bitte prüfen Sie, ob ein BOP-Zertifikat verwendet wird.»,»flyout.confirm.plaintext»:»OK»,»passwordmeter.top100.password.plaintext»:»Dies ist eines der 100 meistgenutzten Passwörter.»,»server.error.file.signature.too.big.plaintext»:»Eine zu große Signatur wurde gefunden.»,»calendar.month.may.plaintext»:»Mai»,»receipt.remove.connection.plaintext»:»Verknüpfung lösen»,»password.capslock.hint»:»Die FESTSTELLTASTE ist aktiviert»,»tablecollapse.download.count.limit.content»:»Die maximale Anzahl an Nachrichten von Stück pro Download wurde um überschritten.

Bitte wählen Sie einige Postfachnachrichten ab.»,»treeview.position»:»Sie befinden sich hier:»,»server.error.file.upload.duplikate.plaintext»:»Es ist nicht erlaubt, Dateien mehrfach zu übertragen.»,»videoplayer.play.plaintext»:»\»Abspielen\»»,»server.error.json.parse.problem.plaintext»:»Ihre Anfrage konnte nicht verarbeitet werden.»,»blaettern.naechste.seite.deaktiviert.plaintext»:»Zur nächsten Seite (deaktiviert)»,»blaettern.naechste.seite»:»Zur nächsten Seite»,»pagination.stepBack»:»vorherige Seite»,»sidebar.maximize.plaintext»:»Seitenleiste maximieren»,»einblenden.hinweis.plaintext»:»Weitere Felder einblenden»,»common.fileupload.spinner.nextpage.plaintext»:»Upload erfolgreich! Bitte warten.»,»file.source.choice.receipt»:»Aus Meine Belege auswählen»,»calendar.from»:»von»,»blaettern.ende.plaintext»:»Ende»,»chat.request.id.plaintext»:»Request ID:»,»passwordmeter.avoid.sequences»:»Vermeiden Sie Sequenzen.»,»blaettern.start»:»Start»,»filter.results.plaintext»:» Filterergebnisse gefunden»,»toc.springe.zu»:»Springe zu»,»autosuggest.one_result»:»Ein passender Vorschlag gefunden»,»passwordmeter.no.names.plaintext»:»Namen und Nachnamen sind einfach zu erraten.»,»darkmodeToggle.off»:»Kontrastmodus ausschalten»,»flyout.cancel.plaintext»:»Abbrechen»,»passwordmeter.common.password»:»Dies ist ein häufig verwendetes Passwort.»,»passwordmeter.no.dates.plaintext»:»Ein Datum ist einfach zu erraten.»,»blaettern.weiter»:»Weiter»,»fehler.ustveu.belege.update.error.plaintext»:»Ihr Antrag konnte nicht mit den Belegdaten aktualisiert werden.»,»thumbnail.detach.plaintext»:»Verknüpfung lösen»,»formitem.file.error.size.with.filename.plaintext»:»Die Datei \» \» kann nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Dateigröße von überschreitet.»,»chat.contacts.fallback.link.text.plaintext»:»Kontaktdaten»,»passwordmeter.no.reversed.words.plaintext»:»Umgekehrte Wörter sind einfach zu erraten.»,»passwordmeter.no.predictable.substitutions»:»Gebräuchliche Ersetzungen wie \»a\» durch \»@\» sind einfach zu erraten.»,»chat.restart.button.plaintext»:»Chat neu starten»,»calendar.month.october.plaintext»:»Oktober»,»global-search.error.timeout.plaintext»:»Sie waren auf der Seite zu lange inaktiv.

  • Server
  • Browser
  • Browser
  • Hotline
  • Logout

konnte nicht erreicht werden. Bitte überprüfen Sie, ob Ihr aktuelles Nutzerzertifikat korrekt in den eingebunden wurde. Wiederholen Sie gegebenenfalls den Vorgang in einem anderen, Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an die,»,»validationError.invalid.input»:»Die Eingabe in diesem Feld ist ungültig.»,»password.strong.plaintext»:»Starkes Passwort»,»mzb.row.modified.success»:»Aktion erfolgreich»,»info.sessionTimeoutCountdown.kurzdarstellung»:»Automatisches bei Inaktivität in weniger als: min «,»tablecollapse.download.limit.confirm.plaintext»:»OK»,»contexthelp.tab»:»Hilfe»,»fileupload.empty.plaintext»:»Bitte wählen Sie eine Datei aus.»,»passwordmeter.no.single.word.plaintext»:»Einzelne Wörter sind einfach zu erraten.»,»chat.maximize.button.title»:»Chat vergrößern»,»togglebox.zuklappen»:»zuklappen»,»server.error.bzst.nummer.problem»:»Es wurde keine BZSt -Nummer übertragen oder die übertragene BZSt -Nummer passt nicht zu Ihrem Account.»,»receipt.sidebar.chooseReceipts.description.plaintext»:»Wählen Sie einen Beleg aus, um ihn im gewählten Feld als Nachweis zu verwenden.»,»blaettern.zeilen.plaintext»:»Zeilen»,»sending.page.next»:»Weiter zum Eingabemodus»,»treeview.review_error»:»Hinweis zur Plausibilität Ihrer Eingaben.

  1. \» \»
  2. Hash
  3. Codepage

kann nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Dateigröße von überschreitet.»,»server.error.file.signature.laenge.plaintext»:»Es ist ein Problem bei der Ermittlung der Länge einer Signatur aufgetreten. Bitte prüfen Sie das in ihrem Browser eingebundene Zertifikat.»,»ustveu.errormessage.keineBelegeVorhanden.plaintext»:»Es wurden noch keine Belege hinzugefügt.»,»chat.contacts.fallback.link.title»:»Kontakte»,»server.error.file.signature.fehlt»:»Zu einer Datei konnte keine passende Signatur gefunden werden.»,»server.error.upload.nicht.komplett.plaintext»:»Es konnte nicht zu jedem Upload eine Signatur gelesen werden.»,»info.absendeseite.blaettern.aktiviert.plaintext»:»Blättern Sie durch die Liste mit Ihren Angaben:»,»common.fileupload.spinner.sending»:»Bitte warten.»,»file.source.choice.file.plaintext»:»Hochladen»,»passwordmeter.no.common.names.plaintext»:»Gewöhnliche Namen und Nachnamen sind einfach zu erraten.»,»ustveu.errormessage.belege.dateigroesse»:»Die Belegdateien dürfen zusammen nicht größer als 5MB sein.»,»password.insecure.plaintext»:»Unsicheres Passwort»,»videoplayer.loading.plaintext»:»\»Video lädt\»»,»receipt.sidebar.chooseReceipts»:»Belege auswählen»,»fehler.technisches.problem.plaintext»:»Es ist ein technisches Problem aufgetreten.

Bitte wiederholen Sie die Aktion zu einem späteren Zeitpunkt erneut.»,»autosuggest.no_data.plaintext»:»Keine Vorschläge gefunden»,»thumbnail.categorize.plaintext»:»Jetzt kategorisieren»,»formitem.file.error.size.plaintext»:»Die Datei kann nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Dateigröße von überschreitet.»,»formitem.modal.char.limit.text.plaintext»:»Die maximale Anzahl an Zeichen wurde erreicht.

Ihr Text wurde möglicherweise gekürzt.»,»object.field.button.filled.plaintext»:»Ändern»,»togglebox.aufklappen»:»aufklappen»,»password.weak.plaintext»:»Schwaches Passwort»,»formitem.file.choose»:»Datei auswählen»,»toggleboxHideList.aufklappen»:»aufklappen»,»thumbnail.detach»:»Verknüpfung lösen»,»formitem.file.extended.choose.plaintext»:»Beleg auswählen»,»formitem.file.multiple.plaintext»:» Dateien ausgewählt»,»contexthelp.tab.plaintext»:»Hilfe»,»tabbar.link.titel.aktiv.plaintext»:»Inhalt von Tab wird angezeigt.»,»calendar.month.december»:»Dezember»,»fileupload.max.filesize.plaintext»:»Die Datei \» \» kann nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Dateigröße von MB überschreitet.»,»listbox.head»:»Auswählbare Angaben»,»videoplayer.unmute.plaintext»:»\»Ton einschalten\»»,»passwordmeter.no.repeat.pattern»:»Wiederholungen wie \»abcabcabc\» sind nur geringfügig schwieriger zu erraten als \»abc\».»,»thumbnail.multipage.plaintext»:»Mehrere Seiten»,»calendar.hide.plaintext»:»Kalender ausblenden»,»passwordmeter.no.recent.years.plaintext»:»Aktuelle Jahreszahlen sind einfach zu erraten.»,»passwordmeter.add.another.word.plaintext»:»Fügen Sie weitere Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen hinzu.»,»ustveu.errormessage.zipErfassenFehler»:»Unerwarteter Fehler beim Erfassen der Zip-Datei.»,»filechooser.modal.choose.plaintext»:»Auswählen»,»object.field.button.filled»:»Ändern»,»erfolg.protokoll.loeschung»:»Die Löschung der Protokolle war erfolgreich.»,»upload.success»:» Dateien wurden erfolgreich hochgeladen.»,»fehler.dateiid.pflicht.plaintext»:»Bitte geben Sie eine Datei-ID an.»,»videoplayer.fullscreen»:»\»Vollbildmodus aktivieren\»»,»object.field.empty»:»Kein Element ausgewählt»,»filechooser.modal.cancel.plaintext»:»Abbrechen»,»info.automaticSavingCounter.text.plaintext»:»Letzte automatische Speicherung vor: min»,»contact.tab»:»Kontakt»,»ustveu.errormessage.zipLoeschenFehler.plaintext»:»Unerwarteter Fehler beim Löschen der alten Zip-Datei.»,»autosuggest.results.plaintext»:» passende Vorschläge gefunden.

Zum Navigieren benutzen Sie bitte die Pfeiltasten nach oben und unten.»,»password.too.short»:»Das Passwort muss mindestens 6 Zeichen umfassen.»,»toc.titel»:»Inhaltsverzeichnis»,»elsterauthenticator.wechselnZumElsterAuthenticator.hinweis»:»Bitte wechseln Sie nun zum ElsterAuthenticator und arbeiten Sie dort weiter.

Falls es nach längerer Zeit nicht zu einer automatischen Weiterleitung kommt, können Sie dieses Hinweisfenster schließen und die Aktion wiederholen.»,»chat.loading.title.plaintext»:»Daten werden geladen.»,»ustveu.errormessage.keinZipHashVorhanden»:»Es wurde kein Zip- erzeugt.»,»sending.page.modal.title.plaintext»:»Hinweis»,»receipt.sidebar.hideConnectedReceipts.plaintext»:»Verknüpfte Belege ausblenden»,»receipt.sidebar.otherReceipts»:»Weitere Belege»,»treeview.zuklappen.plaintext»:»zuklappen»,»modal.loading»:»Daten werden geladen.»,»passwordmeter.no.single.word»:»Einzelne Wörter sind einfach zu erraten.»,»server.error.client.zertifikat.abgelaufen.plaintext»:»Das übertragene Zertifikat ist abgelaufen.»,»videoplayer.pause.plaintext»:»\»Pausieren\»»,»validationError.link.title»:»Zum Fehler springen im Feld \» \»»,»calendar.weekday.wednesday.plaintext»:»Mi»,»erfolg.protokoll.abholung.plaintext»:»Ihre Protokolle wurden erfolgreich abgeholt.»,»formitem.modal.char.limit.text»:»Die maximale Anzahl an Zeichen wurde erreicht.

Ihr Text wurde möglicherweise gekürzt.»,»mzb.row.modified.success.plaintext»:»Aktion erfolgreich»,»fehler.zeichen.dateiid.plaintext»:»Die angegebene Datei-ID enthält ungültige Zeichen.»,»filter.delete.plaintext»:»Löschen»,»calendar.weekday.wednesday»:»Mi»,»togglebox.title»:»Einträge von bis «,»flyout.confirm»:»OK»,»ustveu.errormessage.belege.dateigroesse.plaintext»:»Die Belegdateien dürfen zusammen nicht größer als 5MB sein.»,»hinweis.codepage»:»Der Dateiname enthält eine ungültige,»,»receipt»:»Beleg»,»fehler.keine.verbindung.plaintext»:»Der Server konnte nicht erreicht werden.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihr aktuelles Nutzerzertifikat korrekt in den Browser eingebunden wurde. Wiederholen Sie gegebenenfalls den Vorgang in einem anderen Browser. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an die Hotline.»,»sidebar.minimize.plaintext»:»Seitenleiste minimieren»,»togglebox.action.hint.plaintext»:»mit Enter oder Leertaste»,»server.error.nicht.freigeschalten.plaintext»:»Die Prüfung der Freischaltung ihrer BZSt-Nummer ist fehlgeschlagen.»,»passwordmeter.no.reversed.words»:»Umgekehrte Wörter sind einfach zu erraten.»,»passwordmeter.avoid.recent.years»:»Verwenden Sie nur Jahreszahlen, die weit in der Vergangenheit liegen.»,»calendar.month.october»:»Oktober»,»eop.formularVerlassenWarnung.plaintext»:»Beim Verlassen des Formulars verlieren Sie alle Eingaben.

Wollen Sie fortfahren?»,»zusatztoken.tokentyp.stick»:»Sicherheitsstick»,»passwordmeter.longer.pattern»:»Verwenden Sie längere und kompliziertere Tastaturmuster.»,»treeview.aufklappen.plaintext»:»aufklappen»,»eoprint.sendeseite.inhaltsverzeichnis.plaintext»:»Inhaltsverzeichnis»,»contextmenu.hide.plaintext»:»Aktionen ausblenden»,»filechooser.noResult»:»\»Keine Dateien gefunden.\»»,»listbox.empty.plaintext»:»Keine auswählbaren Angaben»,»sending.page.modal.text»:»Um Angaben zu bearbeiten, werden Sie zum Eingabemodus weitergeleitet.»,»calendar.month.september»:»September»,»calendar.backwards»:»Rückwärts blättern»,»messageBox.icon.loading»:»Seite lädt.

– Grafik drehender Stern»,»global-search.error.timeout»:»Sie waren auf der Seite zu lange inaktiv. Bitte laden Sie die Seite neu und starten Sie anschließend eine neue Suchanfrage.»,»tax-dialog.automatische.ermittlung»:»Wird automatisch ermittelt»,»einblenden.text»:»einblenden»,»timeline.zuklappen»:»Liste zuklappen»,»blaettern.aktuell.angezeigt»:»Aktuell werden angezeigt:»,»passwordmeter.no.users.years.plaintext»:»Vermeiden Sie Jahreszahlen, die mit Ihnen assoziiert werden können.»,»tabbar.close.tab»:»Tab schließen»,»calendar.weekday.sunday.plaintext»:»So»,»tablecollapse.details.zuklappen.plaintext»:»zuklappen»,»profile.loeschen.dialog»:»Möchten Sie die markierten Profile löschen?»,»messageBox.icon.error.plaintext»:»Fehlermeldung – Grafik Ausrufezeichen»,»formitem.modal.char.limit.title»:»Hinweis»,»server.error.file.upload.error»:»Der Upload ist fehlgeschlagen.»,»formitem.file.error.size»:»Die Datei kann nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Dateigröße von überschreitet.»,»calendar.month.march»:»März»,»chat.elias.error.text.old.plaintext»:»Weitere Infos erhalten Sie von»,»password.too.short.plaintext»:»Das Passwort muss mindestens 6 Zeichen umfassen.»,»formitem.file.empty»:»Keine Datei ausgewählt»,»common.fileupload.spinner.nextpage»:»Upload erfolgreich! Bitte warten.»,»paginationcontainer.togglebox.title.plaintext»:»Einträge von bis «,»calendar.month.november.plaintext»:»November»,»blaettern.letzte.seite.deaktiviert»:»Zur letzten Seite (deaktiviert)»,»receipts»:»Belege»,»autosuggest.loading.plaintext»:»Vorschläge werden geladen.»,»blaettern.aktuell.angezeigt.plaintext»:»Aktuell werden angezeigt:»,»server.error.upload.leer.plaintext»:»Es wurden keine Daten übertragen.»,»fileupload.max.number.of.files»:»Die Dateien können nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Anzahl von Dateien überschreiten.»,»tablecollapse.download.limit.title.plaintext»:»Limit überschritten»,»calendar.weekday.sunday»:»So»,»pagination.step»:»nächste Seite»,»server.error.upload.zu.gross»:»Die maximale Dateigröße wurde überschritten.»,»modal.close»:»Schließen»,»tabbar.link.titel.inaktiv»:»Zeige Inhalt von Tab,»,»vers.umrechnungskurs.euro»:»1,0000″,»calendar.weekday.friday»:»Fr»,»passwordmeter.no.names»:»Namen und Nachnamen sind einfach zu erraten.»,»fileupload.max.total.filesize.plaintext»:»Die Dateien können nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Gesamtdateigröße von MB überschreiten.»,»server.error.content.length.zu.gross.plaintext»:»Ihr Upload ist zu groß, bitte übertragen Sie kleinere Dateien.»,»passwordmeter.top100.password»:»Dies ist eines der 100 meistgenutzten Passwörter.»,»formular.field.land.lock.warning»:»Eine Bearbeitung des Feldes \»Land des Verbrauchs\» ist erst möglich, wenn die Einträge zu den Erbrachten Dienstleistungen entfernt wurden.»,»elsterauthenticator.wechselnZumElsterAuthenticator.hinweis.plaintext»:»Bitte wechseln Sie nun zum ElsterAuthenticator und arbeiten Sie dort weiter.

Falls es nach längerer Zeit nicht zu einer automatischen Weiterleitung kommt, können Sie dieses Hinweisfenster schließen und die Aktion wiederholen.»,»accordion.geoeffnet.plaintext»:»geöffnet»,»ustveu.errormessage.keineSignaturVorhanden»:»Es wurde keine Signatur erzeugt.»,»formitem.file.error.type.plaintext»:»Die Datei mit der Endung \» \» kann nicht hochgeladen werden.

Es sind folgende Datei-Endungen erlaubt:,»,»formitem.modal.char.limit.title.plaintext»:»Hinweis»,»calendar.weekday.monday»:»Mo»,»thumbnail.categorize»:»Jetzt kategorisieren»,»blaettern.bis»:»bis»,»pagination.entries.total»:»von «,»passwordmeter.no.repeat.pattern.plaintext»:»Wiederholungen wie \»abcabcabc\» sind nur geringfügig schwieriger zu erraten als \»abc\».»,»common.fileupload.error.nofile»:»Bitte wählen Sie eine Datei aus.»,»thumbnail.tag»:»Stichwort:»,»pagination.entries.current»:»,

Togglebox.title.plaintext»:»Einträge von bis «,»lasche.einblenden.formular.plaintext»:»Formular vollständig einblenden»,»server.error.client.zertifikat.abgelaufen»:»Das übertragene Zertifikat ist abgelaufen.»,»pullout.empty»:»Kein Inhalt»,»blaettern.keine.zeilen»:»Keine Zeilen verfügbar»,»info.automaticSavingCounter.text»:»Letzte automatische Speicherung vor: min «,»panel.line»:»Zeile»,»filechooser.modal.cancel»:»Abbrechen»,»chat.loading.title»:»Daten werden geladen.»,»layout.lug.content.plaintext»:»Navigationsbereich vollständig anzeigen»,»passwordmeter.top10.password»:»Dies ist eines der zehn meistgenutzten Passwörter.»,»pagination.entries.total.plaintext»:»von «,»toggleboxHideList.aufklappen.plaintext»:»aufklappen»,»calendar.month.september.plaintext»:»September»,»ustveu.alertmessage.invalidbelegloeschen.plaintext»:»Die Datei ist nicht mehr vorhanden oder beschädigt und wird aus der Liste der Belege entfernt.»,»sidebar.maximize»:»Seitenleiste maximieren»,»passwordmeter.avoid.dates»:»Vermeiden Sie Datums- und Jahresangaben, die mit Ihnen assoziiert werden können.»,»confirmLeaving.leavingPage.plaintext»:»Sie haben einige nicht gespeicherte Änderungen.»,»calendar.weekday.friday.plaintext»:»Fr»,»messageBox.icon.hint.plaintext»:»Hinweismeldung – Grafik Sprechblase»,»ustveu.errormessage.ungueltigeZipDateigroesse.plaintext»:»Die gezippten Belegdateien dürfen zusammen nicht größer als 5MB sein.»,»messageBox.icon.warning»:»Warnung – Grafik Warndreieck»,»contextmenu.show»:»Aktionen anzeigen»,»passwordmeter.no.keyrows»:»Tastaturfolgen sind einfach zu erraten.»,»passwordmeter.no.dates»:»Ein Datum ist einfach zu erraten.»,»zusatztoken.anforderung.gestartet.plaintext»:»Die Aktivierungsdaten für Ihren Zugang mit werden angefordert.»,»pullout.expanded.plaintext»:»Details ausblenden»,»pagination.jumpBack.plaintext»:»zum Anfang springen»,»chat.contacts.fallback.link.title.plaintext»:»Kontakte»,»zusatztoken.anforderung.gestartet»:» Die Aktivierungsdaten für Ihren Zugang mit werden angefordert.

«,»toggleboxHideList.zuklappen»:»zuklappen»,»messageBox.icon.error»:»Fehlermeldung – Grafik Ausrufezeichen»,»calendar.weekday.saturday.plaintext»:»Sa»,»receipts.plaintext»:»Belege»,»hinweis.verarbeitungssequenz»:»Der Dateiname enthält eine ungültige Verarbeitungssequenz.»,»receipt.sidebar.howTo.short»:»So geht’s!»,»fehler.protokoll.abholung.plaintext»:»Bei der Abholung der Protokolle ist ein Fehler aufgetreten.»,»password.invalid.plaintext»:»Ungültiges Passwort»,»formitem.file.extended.choose»:»Beleg auswählen»,»blaettern.von»:»von»,»password.weak»:»Schwaches Passwort»,»fileupload.empty»:»Bitte wählen Sie eine Datei aus.»,»keine.protokolle.vorhanden.plaintext»:»Es sind keine Protokolle vorhanden.»,»messageBox.icon.loading.plaintext»:»Seite lädt.

Grafik drehender Stern»,»ausblenden.text»:»ausblenden»,»autosuggest.no_result»:»Keine passenden Vorschläge gefunden»,»confirmLeaving.leavingPage»:»Sie haben einige nicht gespeicherte Änderungen.»,»passwordmeter.no.capslock»:»\»GROßSCHREIBUNG\» ist genauso einfach zu erraten wie \»kleinschreibung\».»,»darkmodeToggle.on»:»Kontrastmodus einschalten»,»thumbnail.linked»:»Im Formular anzeigen»,»server.error.client.zertifikat.noch.nicht.gueltig»:»Das übertragene Zertifikat ist noch nicht gültig.»,»chat.warning.title»:»Verbindung fehlgeschlagen»,»blaettern.zurueck»:»Zurück»,»password.hide.plaintext»:»Passwort ausblenden»,»calendar.until»:»bis»,»info.absendeseite.blaettern.deaktiviert.plaintext»:»Die Blätterfunktion ist deaktiviert, da zu wenige Zeilen vorhanden sind.»,»pagination.entries.current.plaintext»:»,

«,»receipt.remove.connection»:»Verknüpfung lösen»,»pagination.step.plaintext»:»nächste Seite»,»chat.warning.title.plaintext»:»Verbindung fehlgeschlagen»,»file.source.choice.cancel.plaintext»:»Abbrechen»,»server.error.nicht.freigeschalten»:»Die Prüfung der Freischaltung ihrer BZSt -Nummer ist fehlgeschlagen.»,»passwordmeter.no.repeats»:»Wiederholungen wie \»aaa\» sind einfach zu erraten.»,»filter.results»:» Filterergebnisse gefunden»,»pullout.footer.title»:»Details»,»calendar.month.january»:»Januar»,»pullout.empty.plaintext»:»Kein Inhalt»,»thumbnail.tag.plaintext»:»Stichwort:»,»profile.waehle.profil.plaintext»:»Wählen Sie bitte ein Profil aus!»,»calendar.month.january.plaintext»:»Januar»,»thumbnail.choose»:»Auswählen»,»treeview.position.plaintext»:»Sie befinden sich hier:»,»tablecollapse.download.limit.content»:»Die maximal herunterladbare Größe von pro Download wurde um überschritten.

  • Browser
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ist abhängig von der vorhandenen Leistung Ihres Rechners. Ab einer Datengröße von 25 MB kann nicht die volle Funktionsfähigkeit gewährleistet werden.»,»layout.lug.content»:»Navigationsbereich vollständig anzeigen»,»server.error.keine.accountid.gefunden»:»Es wurden keine Nutzerinformationen gefunden. Bitte prüfen Sie, ob ein BOP-Zertifikat verwendet wird.»,»formitem.file.empty.plaintext»:»Keine Datei ausgewählt»,»profile.loeschen.dialog.plaintext»:»Möchten Sie die markierten Profile löschen?»,»calendar.month.november»:»November»,»chat.contacts.fallback.text.plaintext»:»Nutzen Sie derweil die Übersicht der wichtigsten,»,»sending.page.next.plaintext»:»Weiter zum Eingabemodus»,»receipt.sidebar.matchingReceipts.plaintext»:»Passende Belege»,»status.eingelesen»:»Die Massendatendatei wurde erfolgreich eingelesen.»,»receipt.plaintext»:»Beleg»,»global-search.reload.page»:»Seite neu laden»,»server.error.client.zertifikat.abweichend»:»Das in ihrem eingebundene Zertifikat weicht von ihrem Portalzertifikat ab.»,»receipt.sidebar.otherReceipts.plaintext»:»Weitere Belege»,»formitem.file.error.number.of.files»:»Die Dateien können nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Anzahl von Dateien überschreiten.»,»ustveu.errormessage.versandart»:»Bitte wählen Sie eine Versandart für Ihre Massendatendatei aus.»,»passwordmeter.capitalization.not.enough»:»Großschreibung verbessert ein Passwort nur geringfügig.»,»object.field.clear.plaintext»:»Feld leeren»,»server.error.file.signature.error»:»Es ist ein Fehler bei der Signaturprüfung aufgetreten.»,»calendar.hide»:»Kalender ausblenden»,»calendar.month.february.plaintext»:»Februar»,»fileupload.max.filesize»:»Die Datei \» \» kann nicht hochgeladen werden, da sie die maximal zulässige Dateigröße von MB überschreitet.»,»fileupload.server.error»:»Fehler beim Auswerten der -Antwort»,»upload.progress.plaintext»:»Dateien werden hochgeladen. ( von )»,»chat.restart.button»:»Chat neu starten»,»passwordmeter.no.repeat.word.plaintext»:»Vermeiden Sie sich wiederholende Zeichen und Wörter.»,»calendar.weekday.thursday»:»Do»,»info.sessionTimeoutCountdown.beschreibung.plaintext»:»Automatisches Logoutbei Inaktivität in: min»,»passwordmeter.no.repeat.word»:»Vermeiden Sie sich wiederholende Zeichen und Wörter.»,»server.error.upload.leer»:»Es wurden keine Daten übertragen.»,»password.show»:»Passwort anzeigen»,»chat.contacts.fallback.link.text»:»Kontaktdaten»,»treeview.review_correct»:»Es sind keine Fehler vorhanden»,»interactive.sourced.default.phrase.plaintext»:»Verknüpft mit Beleg»,»passwordmeter.add.another.word»:»Fügen Sie weitere Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen hinzu.»,»formitem.file.choose.multiple»:»Dateien auswählen»,»sprachwechsel.hinweis.formulareingaben.plaintext»:»Beim Wechsel der Sprache verlieren sie auf dieser Seite getätigte Formulareingaben. Möchten Sie fortfahren?»,»videoplayer.play»:»\»Abspielen\»»,»ustveu.alertmessage.invalidbelegloeschen»:»Die Datei ist nicht mehr vorhanden oder beschädigt und wird aus der Liste der Belege entfernt.»,»server.error.upload.zu.gross.plaintext»:»Die maximale Dateigröße wurde überschritten.»,»calendar.forwards»:»Vorwärts blättern»,»file.source.choice.title»:»Beleg wählen»,»accordion.geoeffnet»:»geöffnet»,»calendar.month.march.plaintext»:»März»,»chat.error.title»:»Verwendung des Chats nicht möglich»,»server.error.keine.bzst.nummer.plaintext»:»Ihre BZSt-Nummer konnte nicht ermittelt werden.»,»formitem.file.error.type»:»Die Datei mit der Endung \» \» kann nicht hochgeladen werden. 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Seit dem 01.01.2005 sind Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 28. Februar des Folgejahres bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER authentifiziert an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Bei elektronischer Übertragung entfällt die Erteilung der Lohnsteuerbescheinigung auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte beziehungsweise die sonst vorgeschriebene feste Verbindung des maschinell erzeugten Bescheinigungsvordrucks mit der Lohnsteuerkarte.
  • Nach Ablauf des Kalenderjahres dürfen Lohnsteuerkarten, die keine Lohnsteuerbescheinigung enthalten, den Arbeitnehmern nicht zurückgegeben werden.

Nur wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, oder die Lohnsteuerkarte eine Bescheinigung eines früheren Arbeitgebers enthält, ist sie dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer ( IdNr.) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen (§ 41b Absatz 1 Satz 3 EStG ).

  • Sofern für den Arbeitnehmer keine IdNr.
  • Vergeben wurde oder der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat, ist weiter die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung mit der eTIN zulässig.
  • Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden.

Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale ( ELStAM ) bezeichnet.Die Lohnsteuerkarte 2010 behält mit allen Eintragungen bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Jahr 2013 ihre Gültigkeit.

Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss sie bis zum Ende des Jahres 2014 aufbewahren. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist diese dem Arbeitnehmer wieder auszuhändigen. Die gleichen Grundsätze gelten auch für ausgestellte Ersatzbescheinigungen der Jahre 2011, 2012 und 2013.

Das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt ( BGBl ) I Seite 2645, Bundessteuerblatt ( BStBl ) I Seite 710) fordert ab dem 01.01.2005 die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerbescheinigungsdaten müssen jeweils bis zum 28.02.

des Folgejahres (Abschluss des Lohnkontos) für den Veranlagungszeitraum 2004 und alle Lohnzahlungen in den folgenden Kalenderjahren elektronisch abgegeben werden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer maschinell berechnet.Ab dem 01.01.2006 (für nach dem 31.12.2005 endende Lohnzahlungszeiträume) ist die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich ausnahmslos elektronisch abzugeben.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind nur Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Privathaushalt beschäftigen (Haushaltshilfen). Dieser Personenkreis kann anstelle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine entsprechende manuelle Lohnsteuerbescheinigung erteilen. Was Sind Versorgungsbezüge Steuer Falls die zu stornierende Lohnsteuerbescheinigung mit einer anderen Software als Mein ELSTER übermittelt wurde, müssen Sie statt dem Transferticket die KmId (KONSENS-Mitteilungsidentifikation) dieser Übermittlung angeben. Halten Sie zur Ermittlung der KmId gegebenenfalls Rücksprache mit dem Hersteller Ihrer Steuersoftware. eTIN steht für elektronische Transfer-IdentifikationsnummerDie eTIN ist ein 14-stelliger Ordnungsbegriff, der aus den persönlichen Daten Name, Vorname und Geburtsdatum gebildet wird. Sie besteht aus den Großbuchstaben A bis Z und den Ziffern 0 bis 9. Solange sich die persönlichen Daten, zum Beispiel durch eine Namensänderung, nicht ändern, behält die eTIN ihre Gültigkeit.Ab dem 1. November 2010 ist eine Verwendung der eTIN nur noch zulässig, wenn für den Arbeitnehmer keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben wurde oder der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat. Die Identifikationsnummer ist ein steuerliches Identifikationsmerkmal, das zur Vereinheitlichung der Steuernummer eingeführt wird. Jedem Bürger wurde dazu in 2008 eine eindeutige steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt.Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen soll grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers (§ 139b AO ) verwendet werden. Ab dem 1. November 2010 ist eine Verwendung der eTIN nur noch zulässig, wenn für den Arbeitnehmer keine steuerliche Identifikationsnummer vergeben wurde oder der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat oder im Falle einer bloßen Korrektur einer mit eTIN unrichtig übermittelten Lohnsteuerbescheinigung (R 41c.1 Absatz 7 Satz 2 LStR ). Ein amtlicher Gemeindeschlüssel ist ab 2012 nicht mehr anzugeben. Es ist immer die aktuelle Adresse des Arbeitnehmers zu übermitteln. Als aktuelle Adresse ist die dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Übermittlung aktuell bekannte Adresse des Arbeitnehmers zu verstehen.Beispiel:Lohnsteuerbescheinigung über Zeitraum 01.01.12 – 31.12.12 wird am 25.02.2013 vom Arbeitgeber erstellt. Der betroffene Arbeitnehmer ist am 17.01.2013 umgezogen.a) der Arbeitnehmer hat dies noch im Januar dem Arbeitgeber gemeldet -> der Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung mit der aktuellen (neuen) Adresse (in das Bundesland in dem der «neue» Wohnsitz des Arbeitnehmers liegt). b) Arbeitnehmer meldet seinen Arbeitgeber den Umzug erst Ende Februar -> der Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung mit der «alten» (ihm bekannten aktuellen) Adresse. Es sind die abgerufenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ( ELStAM ) oder die auf der entsprechenden Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale zu bescheinigen.Die Besteuerungsmerkmale sind mit Umstellung auf die ELStAM nicht mehr einzeln historisiert, sondern für einen Gültigkeitszeitraum gemeinsam anzugeben. Für besondere Lohnsteuerbescheinigungen – nur für diese – ist es zulässig keine Steuerklasse zu übermitteln. Die Steuerklasse «0» ist ausschließlich bei besonderen Lohnsteuerbescheinigungen zulässig.Die Steuerklasse «0» gilt hierbei ausschließlich für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, deren Arbeitslohn gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen des Wohnsitzstaates mit Deutschland steuerfrei ist. Wichtig: Der Wechsel der Steuerklasse erfordert keine Erstellung und Übermittlung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich. Das Feld Faktor darf nur Werte enthalten, die größer als 0 und kleiner als 1 sind und genau drei Nachkommastellen enthalten. Beispiel: 0,700. Der Kirchensteuerabzug für den Ehegatten ist ausschließlich in den Fällen zu übermitteln, in denen der Arbeitnehmer verheiratet ist. Eine Übermittlung von Werten zum Ehegatten ist bei Arbeitnehmern, die während des Beschäftigungsverhältnisses nicht verheiratet waren unzulässig. Für Arbeitnehmer die innerhalb eines Jahres aus der Kirche austreten und dies auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt wurde, ist ab dem Gültigkeitsdatum (gemäß der Lohnsteuerkarte) die Konfession mit «-» anzugeben. Für Arbeitnehmer mit Erstwohnsitz im Ausland, die in Deutschland nicht kirchensteuerpflichtig sind und für die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, kann abweichend von der Konfession ein «-» übermittelt werden. (Der Kirchensteuerabzug auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wurde analog der Regelungen für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten geregelt.)

Konfessionskürzel Beschreibung
ohne Konfession | nicht Kirchensteuerpflichtig | ohne Kirchensteuerabzug
ak Altkatholische Kirchensteuer
ev Evangelische Kirchensteuer
fa Freie Religionsgemeinschaft Alzey
fb Kirchensteuer der Freireligiösen Landesgemeinde Baden
fg Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
fm Freireligiöse Gemeinde Mainz
fr Französisch reformiert
fs Freireligiöse Gemeinde Offenbach/Main
ib Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden
ih Jüdische Kultussteuer (Schleswig-Holstein)
il Israelitische Kultussteuer der kultusberechtigten Gemeinden
is Israelitische Kultussteuer Frankfurt
iw Kirchensteuer der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs
jd Jüdische Kultussteuer
jh Jüdische Kultussteuer (Hamburg)
lt Evangelisch lutherisch
rf Evangelisch reformiert
rk Römisch-Katholische Kirchensteuer

Bei den Steuerfreibeträgen sind die jährlichen, monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträge zu übertragen. Bei den Hinzurechnungsbeträgen sind die jährlichen, monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträge zu übertragen. In dem Feld „Anzahl U» ist die Anzahl der aufgezeichneten Großbuchstaben „U» zu bescheinigen.

Der Großbuchstabe „U» ist aufzuzeichnen, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn (z.B. wegen Krankheit) für mindestens fünf aufeinander folgende Arbeitstage ganz oder überwiegend weggefallen ist (§ 41b Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 5 EStG ). Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen im Sinne des § 41b Abs.1 Satz 4 EStG erhalten hat (z.B.

Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld), sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

  1. Großbuchstabe S Der Großbuchstabe «S» ist zu bescheinigen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.
  2. Rechtsgrundlage: § 41b Absatz 1 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 7 EStG

Großbuchstabe M Der Großbuchstabe «M» ist grundsätzlich einzutragen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.

  1. Die Eintragung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Besteuerung der Mahlzeit nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG unterbleibt, der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG pauschal besteuert hat.
  2. Großbuchstabe F Der Großbuchstabe «F» ist zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gestellt hat und die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist.

Rechtsgrundlage: § 41b Absatz 1 Nummer 9 EStG in Verbindung mit § 3 Nummer 32 EStG Großbuchstabe FR Der Großbuchstabe FR ist einzutragen bei französischen Grenzgängern, bei denen aufgrund einer Bescheinigung nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 i.V.m. § 52 Absatz 36 EStG vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist.

Der Großbuchstabe „FR» ist um das Land zu ergänzen, in dem der Grenzgänger im Bescheinigungszeitraum zuletzt tätig war. Für Baden-Württemberg ist der Großbuchstabe „FR» ohne Leerzeichen um die Ziffer 1 („FR1″), für Rheinland-Pfalz um die Ziffer 2 („FR2″) und für das Saarland um die Ziffer 3 („FR3″) zu ergänzen.

Für die Bescheinigung des Großbuchstabens „FR» gelten die Ausführungen im BMF -Schreiben zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs vom 30. März 2017 ( BStBl I Seite 753). Unter Nummer 3 der Bescheinigung ist der Gesamtbetrag des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns einschließlich des Werts der Sachbezüge anzugeben, den der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis im Kalenderjahr bezogen hat.

  1. Bruttoarbeitslohn ist die Summe aus dem laufenden Arbeitslohn, der für Lohnzahlungszeiträume gezahlt worden ist, die im Kalenderjahr geendet haben, und den sonstigen Bezügen, die dem Arbeitnehmer im Kalenderjahr zugeflossen sind.
  2. Netto gezahlter Arbeitslohn ist mit dem hochgerechneten Bruttobetrag anzusetzen.

Zum Bruttoarbeitslohn rechnen auch die laufend und einmalig gezahlten Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegelder und Abfindungen, beziehungsweise Kapitalauszahlungen solcher Ansprüche (Zeilen 8 und 32). Versorgungsbezüge für mehrere Jahre, die ermäßigt besteuert wurden, sind ausschließlich in Nummer 9 anzugeben.

Der Bruttoarbeitslohn darf nicht um die Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Absatz 2 EStG ) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG ) gekürzt werden. Andere Freibeträge sind gleichfalls nicht abzuziehen und Hinzurechnungsbeträge nicht hinzuzurechnen. Arbeitslöhne im Sinne des § 8 Absatz 3 EStG sind um den Rabatt-Freibetrag nach § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG zu kürzen.

Hat der Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn zurückgefordert, ist unter Nummer 3 bei fortbestehendem Dienstverhältnis nur der gekürzte steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn zu bescheinigen. Dies gilt auch für zurückgeforderten Arbeitslohn, der im Zuflussjahr ermäßigt besteuert worden ist.

  1. Ergibt die Verrechnung von ausgezahltem und zurückgefordertem Arbeitslohn einen negativen Betrag, so ist dieser Betrag mit einem Minuszeichen zu versehen.
  2. Nicht zum steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn gehören steuerfreie Bezüge, zum Beispiel steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfreie Umzugskostenvergütungen, steuerfreier Reisekostenersatz, steuerfreier Auslagenersatz, die nach § 3 Nummer 56 und 63 sowie § 100 Absatz 6 EStG steuerfreien Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sowie Bezüge, für die die Lohnsteuer nach §§ 37b, 40 bis 40b EStG pauschal erhoben wurde.

Nicht unter Nummer 3, sondern gesondert zu bescheinigen, sind insbesondere ermäßigt besteuerte Entschädigungen, ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre sowie die auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder des Auslandstätigkeitserlasses von der Lohnsteuer freigestellten Bezüge.

Zum Bruttoarbeitslohn muss die Lohnsteuertabelle (A/B) angegeben werden, nach der die abgeführte Lohnsteuer ermittelt wurde. (siehe: Großbuchstabe A und B). Neben den kurzfristigen Beschäftigungen stellen die geringfügig entlohnten Beschäftigungen die zweite Art von Minijobs dar.Geringfügig entlohnte Beschäftigungen liegen vor, wenn der Verdienst regelmäßig im Monat die festgelegte Höchstgrenze von 400 Euro nicht übersteigt.

Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig bis zu 400 Euro im Monat, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern verdient im Regelfall brutto für netto. Die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber.Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Wer also 400 Euro monatlich verdient, daneben aber noch ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhält, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt.Neben der Möglichkeit der Erhebung der Lohnsteuer nach den Merkmalen der Steuerkarte besteht bei 400-Euro-Minijobs auch die Möglichkeit der pauschalen Lohnsteuererhebung.Verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte, ist die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für einen 400-Euro-Minijob mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von insgesamt 2 % des Arbeitsentgelts zu erheben.

Voraussetzung ist allerdings, dass er für diese Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge (Pauschalbeitrag mit oder ohne Aufstockungsbetrag des Arbeitnehmers) zahlt.Wichtig:Soweit sich der Arbeitgeber für die Erhebung der Lohnsteuer nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmer entscheidet, muss für den Minijob auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt werden.

Soweit sich der Arbeitgeber für die pauschale Besteuerung gemäß §§ 40 bis 40b EStG entscheidet, darf für dieses Arbeitsverhältnis keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt und übermittelt werden (§ 41b Absatz 4 EStG ). Die Knappschaft Bahn See bietet auf Ihren Seiten umfangreiche Informationen zum Thema Minijobs.

In dem Download-Center finden Sie verschiedene Informationsbroschüren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Neben den 400-Euro-Minijobs stellen die kurzfristigen Beschäftigungen die zweite Art von Minijobs dar. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart, zum Beispiel Erntehilfe, oder im voraus vertraglich begrenzt ist.

Auf die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung kommt es – anders als bei den 400-Euro-Mini-jobs – nicht an.Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch kalenderjahrüberschreitend ausgeübt werden, vorausgesetzt sie ist von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet.

Unter Nummer 4, 5 und 6 des Ausdrucks sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zu bescheinigen, die der Arbeitgeber vom bescheinigten Bruttoarbeitslohn einbehalten hat. Als einbehaltene Lohnsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag und einbehaltene Kirchensteuer sind stets die Beträge zu bescheinigen, die sich nach Verrechnung mit den vom Arbeitgeber für das Kalenderjahr beim Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Steuerbeträgen ergeben.

Übersteigen die erstatteten Beträge die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuerbeträge, so ist als einbehaltener Steuerbetrag der negative Betrag mit einem Minuszeichen zu versehen. Wurden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer nicht einbehalten, ist das jeweilige Eintragungsfeld mit dem Wert «0» auszufüllen.

Bei konfessionsverschiedenen Ehen (zum Beispiel Ehemann ev, Ehefrau rk ) ist der auf den Ehegatten entfallende Teil der Kirchensteuer unter Nummer 7 oder Nummer 14 anzugeben (Halbteilung der Lohnkirchensteuer). Diese Halbteilung der Lohnkirchensteuer kommt in Bayern, Bremen und Niedersachsen nicht in Betracht.

Deshalb ist in diesen Ländern die einbehaltene Kirchensteuer immer nur unter Nummer 6 oder Nummer 13 einzutragen. Unter der Nummer 8 des Ausdrucks sind die in Nummer 3 enthaltenen Versorgungsbezüge nach § 19 Absatz 2 EStG (zum Beispiel auch regelmäßige Anpassungen von Versorgungsbezügen nach § 19 Absatz 2 Satz 9 EStG ) einzutragen.Werden einem Versorgungsempfänger zusätzlich zum laufenden Versorgungsbezug weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile (zum Beispiel steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren) gewährt, zählen diese ebenfalls zu den unter Nummer 8 zu bescheinigenden Versorgungsbezügen.

Für die Ermittlung des bei Versorgungsbezügen nach § 19 Absatz 2 EStG zu berücksichtigenden Versorgungsfreibetrags sowie des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für Versorgungsbezüge) sind die Bemessungsgrundlage des Versorgungsfreibetrags, das Jahr des Versorgungsbeginns und bei unterjähriger Zahlung von Versorgungsbezügen der erste und letzte Monat, für den Versorgungsbezüge gezahlt werden, maßgebend.

  • Folgt ein Hinterbliebenenbezug einem Versorgungsbezug, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen (§ 19 Absatz 2 Satz 7 EStG ).
  • Unabhängig davon ist bei erstmaliger Zahlung dieses Hinterbliebenenbezugs im laufenden Kalenderjahr unter Nummer 31 des Ausdrucks eine unterjährige Zahlung zu bescheinigen.Sterbegelder und Kapitalauszahlungen/Abfindungen von Versorgungsbezügen sowie Nachzahlungen von Versorgungsbezügen, die sich ganz oder teilweise auf vorangegangene Kalenderjahre beziehen, sind als eigenständige zusätzliche Versorgungsbezüge zu behandeln.

Für diese Bezüge sind die Höhe des gezahlten Bruttobetrags im Kalenderjahr und das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben. In diesen Fällen sind die maßgebenden Freibeträge für Versorgungsbezüge in voller Höhe und nicht zeitanteilig zu berücksichtigen ( Rz.127 bis 130 des BMF -Schreibens vom 26.

April 2010).Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge erforderlichen Angaben für jeden Versorgungsbezug gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 1 Nummer 4 LStDV in Verbindung mit Rz.132 des BMF -Schreibens vom 13. September 2010). Die hiernach im Lohnkonto aufgezeichneten Angaben zu Versorgungsbezügen sind in den Ausdruck wie folgt zu übernehmen (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG ):a) Versorgungsbezug, der laufenden Arbeitslohn darstellt Unter Nummer 29 des Ausdrucks ist die nach § 19 Absatz 2 Sätze 4 bis 11 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen) einzutragen.

In die Bemessungsgrundlage sind auch zusätzlich zu den laufenden Versorgungsbezügen gewährte weitere Zuwendungen und geldwerte Vorteile (zum Beispiel steuerpflichtige Fahrtkostenzuschüsse, Freifahrtberechtigungen, Kontoführungsgebühren) einzubeziehen.

Unter Nummer 30 ist das maßgebende Kalenderjahr des Versorgungsbeginns (vierstellig) zu bescheinigen.Unter Nummer 31 ist nur bei unterjähriger Zahlung eines laufenden Versorgungsbezugs der erste und letzte Monat (zweistellig mit Bindestrich, zum Beispiel „02 -12″ oder „01 -08″), für den Versorgungsbezüge gezahlt wurden, einzutragen.

Dies gilt auch bei unterjährigem Wechsel des Versorgungsträgers.b) Versorgungsbezug, der einen sonstigen Bezug darstelltSterbegelder, Kapitalauszahlungen/Abfindungen von Versorgungsbezügen und die als sonstige Bezüge zu behandelnden Nachzahlungen von Versorgungsbezügen, die in Nummer 3 und Nummer 8 der Bescheinigung enthalten sind, sind unter Nummer 32 gesondert zu bescheinigen.

Nach § 34 EStG ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre sind dagegen nur unter Nummer 9 zu bescheinigen. Zusätzlich ist zu den in Nummer 9 oder Nummer 32 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben.

c) Mehrere Versorgungsbezüge Fällt der maßgebende Beginn mehrerer laufender Versorgungsbezüge in dasselbe Kalenderjahr (Nummer 30 des Ausdrucks), kann der Arbeitgeber unter Nummer 29 des Ausdrucks die zusammengerechneten Bemessungsgrundlagen dieser Versorgungsbezüge in einem Betrag bescheinigen ( Rz.120 des BMFSchreibens vom 13.

  1. September 2010).
  2. In diesem Fall sind auch die unter Nummer 8 zu bescheinigenden Versorgungsbezüge zusammenzufassen.
  3. Bei mehreren als sonstige Bezüge gezahlten Versorgungsbezügen mit maßgebendem Versorgungsbeginn in demselben Kalenderjahr können die Nummer 8 und/oder Nummer 9 sowie Nummer 30 und Nummer 32 zusammengefasst werden.

Gleiches gilt, wenn der Versorgungsbeginn laufender Versorgungsbezüge und als sonstige Bezüge gezahlter Versorgungsbezüge in dasselbe Kalenderjahr fällt. Bei mehreren laufenden Versorgungsbezügen und als sonstige Bezüge gezahlten Versorgungsbezügen mit unterschiedlichen Versorgungsbeginnen nach § 19 Absatz 2 Satz 3 EStG sind die Angaben zu Nummer 8 und/oder Nummer 9 sowie Nummer 29 bis 32 jeweils getrennt zu bescheinigen ( Rz.120 des BMF -Schreibens vom 13.

  • Unter Nummer 16a der Bescheinigung ist der nach Doppelbesteuerungsabkommensteuerfreie Arbeitslohn auszuweisen.
  • Angaben im Feld Nummer 16a sind optional und nur anzugeben, soweit steuerfreier Arbeitslohn geleistet wurde.

Unter Nummer 16b der Bescheinigung ist der nach Auslandstätigkeitserlass steuerfreie Arbeitslohn auszuweisen.Angaben im Feld Nummer 16b sind optional und nur anzugeben, soweit steuerfreier Arbeitslohn geleistet wurde. Unter Nummer 17 der Bescheinigung sind die steuerfreien Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG – Job -Ticket – oder § 8 Absatz 3 EStG Verkehrsträger -) betragsmäßig anzugeben.

Bei steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nummer 32 EStG ist der Großbuchstabe «F» unter Nummer 2 des Ausdrucks einzutragen; vergleiche Textziffer II.2 des BMF -Schreibens vom 27. Januar 2004 ( BStBl I Seite 173). Unter Nummer 18 der Bescheinigung sind pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzugeben.

Unter Nummer 20 der Bescheinigung sind die nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG steuerfrei gezahlten Vergütungen für Verpflegung bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten zu bescheinigen.Sofern das Betriebsstättenfinanzamt nach § 4 Absatz 2 Nummer 4 Satz 2 LStDV für steuerfreie Vergütung für Verpflegung eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen hat, ist eine Bescheinigung dieser Beträge nicht zwingend erforderlich.

  1. Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (vergleiche BMF -Schreiben vom 7.
  2. Februar 2007, BStBl I S.262), ist getrennt unter Nummer 22a und Nummer 22b auszuweisen, der entsprechende Arbeitnehmeranteil unter Nummer 23a und Nummer 23b.Gleiches gilt für Beiträge zur Alterssicherung, wenn darin zumindest teilweise ein Arbeitnehmeranteil enthalten ist, die auf Grund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung an ausländische Sozialversicherungsträger, die den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind, geleistet werden.

Beiträge zur Alterssicherung an ausländische Versicherungsunternehmen sind nicht zu bescheinigen. Werden von ausländischen Sozialversicherungsträgern Globalbeiträge erhoben, ist eine Aufteilung vorzunehmen. In diesen Fällen ist unter Nummer 22a und Nummer 23a der auf die Rentenversicherung entfallende Teilbetrag zu bescheinigen.

  1. Die für die Aufteilung maßgebenden staatenbezogenen Prozentsätze werden für den Veranlagungszeitraum 2013 durch ein gesondertes BMF -Schreiben bekannt gegeben.
  2. Unter Nummer 22a und Nummer 23a sind auch Beiträge zur umlagefinanzierten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland zu bescheinigen.

Das Gleiche gilt für Rentenversicherungsbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung, wenn die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wurde (der Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 % oder 5 % und der Arbeitnehmerbeitrag). Dies gilt für den Arbeitgeberbeitrag auch dann, wenn kein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung gezahlt wurde.

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Beschäftigte nach § 172 Absatz 1 SGB VI (zum Beispiel bei weiterbeschäftigten Rentnern) gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn; sie sind nicht als steuerfreie Arbeitgeberanteile im Sinne des § 3 Nummer 62 EStG unter Nummer 22a zu bescheinigen.

Dies gilt auch, wenn dieser Arbeitnehmerkreis geringfügig beschäftigt ist (§ 172 Absatz 3 und 3a SGB VI). Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die im Zusammenhang mit nach § 3 Nummer 2 EStG steuerfreiem Kurzarbeitergeld stehen, sind ebenfalls nicht zu bescheinigen.

  1. Zahlt der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 3 Nummer 28 EStG zum Beispiel bei Altersteilzeit), können diese nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden und sind daher nicht in der Bescheinigung anzugeben.
  2. Werden darüber hinaus steuerpflichtige Beiträge zum Ausschluss einer Minderung der Altersrente gezahlt, sind diese an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführten Beiträge als Sonderausgaben abziehbar und deshalb unter Nummer 23a zu bescheinigen.Hierzu ist auch der zu beachten.

Unter Nummer 28 ist der tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Teilbetrag der Vorsorgepauschale nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG (Beiträge zur privaten Basis-Krankenversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung) zu bescheinigen (zum Beispiel bei Arbeitnehmern ohne Arbeitgeberzuschuss mit einem nachgewiesenen Monatsbeitrag von 500 Euro, Beschäftigungsdauer 3 Monate, Bescheinigung 1.500 Euro).

Wurde beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt (gegebenenfalls auch nur in einzelnen Lohnzahlungszeiträumen), ist auch diese zu bescheinigen (zum Beispiel Ansatz der Mindestvorsorgepauschale für 2 Monate, Bescheinigung von 2/12 der Mindestvorsorgepauschale).Bei geringfügig Beschäftigten, bei denen die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers erhoben wird und kein Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung zu entrichten ist, ist an Stelle des Teilbetrags für die gesetzliche Krankenversicherung die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen und unter Nummer 28 zu bescheinigen.

Entsprechendes gilt für andere Arbeitnehmer (zum Beispiel Praktikanten, Schüler, Studenten), wenn kein Arbeitnehmeranteil zu entrichten ist. Siehe auch Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug zu «VKVLZZ» und «VKVSONST». Ist der berechnete Betrag negativ, ist der Wert mit einem deutlichen Minuszeichen zu versehen.Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an ausländische Versicherungsunternehmen sind nicht zu bescheinigen.

  1. Werden vom Arbeitnehmer Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung nachgewiesen, wird jedoch kein Arbeitslohn gezahlt, ist keine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen.
  2. Unter Nummer 33 der Bescheinigung ist die Summe des vom Arbeitgeber an Angehörige des öffentlichen Dienstes im Kalenderjahr ausgezahlten Kindergeldes anzugeben, wenn es zusammen mit den Bezügen oder dem Arbeitsentgelt ausgezahlt wird (§ 72 Absatz 7 Satz 1 EStG ).

Die vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung abgeführten Beiträge zur Arbeitskammer Saarland beziehungsweise zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind in den freien Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. : Hilfe

Wo trage ich in der Steuererklärung Versorgungsbezüge ein?

1.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.

Es handelt sich um nachträgliches Entgelt für die vor dem Eintritt in den Ruhestand geleistete Arbeit. Dieses ist in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen und in voller Höhe als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern. Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige als unmittelbar Berechtigter oder als Hinterbliebener, d.h.

als Witwe/Witwer oder Waise, die Bezüge erhält. Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge werden mit Ausnahme des künftig immer weiter abschmelzenden Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag voll besteuert – anders als Sozialversicherungsrenten, die mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 % erfasst werden, der je nach Rentenbeginn jährlich ansteigt.

  1. Dies ist verfassungsgemäß.
  2. Das Gesetz definiert Versorgungsbezüge als das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, den Unterhaltsbeitrag oder einen gleichartigen Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
  3. Gleichartig ist ein Bezug, der nach seinem Zuwendungsgrund mit einem Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag vergleichbar ist.

Ein dem Ruhegehalt gleichartiger Bezug setzt voraus, dass er einem Versorgungszweck dient, dem Bezug also die Funktion eines (vorgezogenen) Ruhegehalts zukommt. Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge, weil sie keinem Versorgungszweck dienen, sondern Entlohnung für die aktive Tätigkeit des Teilzeitbeschäftigten.

Wann ist die Betriebsrente steuerfrei?

Besteuerung der Betriebsrente in der Auszahlungsphase – Wer im Alter eine Betriebsrente bezieht, muss sie als Einkünfte voll versteuern. Ob man sich für eine vollständige oder teilweise Kapitalauszahlung oder aber eine lebenslange Rente entscheidet, spielt dabei keine Rolle.

Eine Ausnahme bilden Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind. Hier ist die Auszahlung steuerfrei. Für alle anderen gibt es einen kleinen Trost: Sie haben als RentnerInnen in der Regel einen geringeren persönlichen Steuersatz. Der Grund: Sie müssen häufig von weniger Einkünften leben als während ihres Erwerbslebens.

Auch der „Altersentlastungsbetrag» mindert die Steuerlast der SeniorInnen. Jedoch wird er schrittweise herabgestuft, so dass RentnerInnen nur noch bis 2040 davon profitieren. Steuer-Freibetrag der Betriebsrente Seit 2020 gibt es Freibeträge für RentnerInnen, wodurch nur auf einen Teil der Betriebsrente Steuern anfallen. Was Sind Versorgungsbezüge Steuer Beispiel für die Auszahlung der Betriebsrente Lara bezieht eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 150 Euro. Da sie damit unter dem Freibetrag von 169,75 Euro bleibt, braucht Lara keine Steuern zu zahlen. Grundsätzlich hast du auch als Seniorin einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Freibetrag. Was Sind Versorgungsbezüge Steuer

Wird Rente und Betriebsrente zusammen versteuert?

Ja, Betriebsrenten sind grundsätzlich zu versteuern, daher müssen die Leistungen der KZVK in der Steuererklärung angegeben werden. Bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung steuerfrei.

Ist Auszahlung Betriebsrente steuerfrei?

Die häufigsten Fragen zur Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge – Die Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden voll versteuert – diese gelten als sog. „sonstige Einkünfte». Entscheidet man sich für eine Einmalzahlung, ist auch eine Steuererklärung an das Finanzamt notwendig.

Die Auszahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dieser ist im Rentenalter in der Regel deutlich geringer als im Erwerbsleben. Die Betriebsrente wird mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt. Die Laufzeit eines bAV-Vertrages wird bei Vertragsabschluss auch in der Regel mit genau diesem Renteneintrittsalter bestimmt.

Eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist in der Regel nicht möglich – auch nicht bei einem Jobwechsel. Auch eine Kündigung des bAV-Vertrages bedeutet nicht die vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um eine sehr geringe Rentenauszahlung handelt.

  1. Frühestens kann die Betriebsrente mit 60 ausgezahlt werden.
  2. Dies ist jedoch nur bei älteren Verträgen eine Option.
  3. Wenn Sie eine Direkt­versicherung oder eine bAV über eine Pensionskasse vor 2005 abgeschlossen haben, ist die Auszahlung steuerfrei.
  4. Jedoch nur dann, wenn die bAV-Beiträge in der Ansparphase bereits pauschal versteuert wurden und Sie als Auszahlung die Methode der Einmalzahlung wählen.

Auch muss der Vertrag mind.12 Jahre geführt und es muss für mind.5 Jahre eingezahlt worden sein. Lesen Sie weiter Betriebliche Altersvorsorge Wie sieht die ideale betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer oder für Ihr Unternehmen aus? Hier finden Sie schnell und unkompliziert: Alle Beitrag lesen Lesen Sie weiter Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuer So sparen Sie Steuern während der Ansparphase der betrieblichen Altersvorsorge, diese Abgaben werden bei Auszahlung der bAV fällig und so Beitrag lesen

Wie hoch sind Versorgungsbezüge?

Wie hoch ist die Pension? – Die Höhe der Pension beträgt für jede jährliche ruhegehaltfähige Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Bezüge gemäß § 5 BeamtVG. Der Höchstsatz beträgt dabei 71,75 vom Hundert. Generell wird der Ruhegehaltssatz auf bis zu zwei Stellen nach dem Komma ausgerechnet.

Wie lange werden Versorgungsbezüge gezahlt?

Bezüge für den Sterbemonat – Die Zahlung der Bezüge beziehungsweise der Versorgungsbezüge endet mit Ablauf des Sterbemonats. Die für den Sterbemonat gezahlten Bezüge beziehungsweise Versorgungsbezüge verbleiben den Hinterbliebenen oder den Erben.

Sind Versorgungsbezüge Krankenversicherungspflichtig?

Zusammenfassung – Versorgungsbezüge sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge aus Versorgungsbezügen werden aus dem allgemeinen Beitragssatz berechnet. Auch originär als Kapitalleistung konzipierte Versorgungsleistungen sind beitragspflichtig.

Der folgende Beitrag beschreibt am Beispiel der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wann und in welchem Umfang Versorgungsbezüge beitragspflichtig sind, wenn der Empfänger dieser Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist. Sozialversicherung: Eine abschließende Aufzählung der bei der Festsetzung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigenden Versorgungsbezüge enthält § 229 Abs.1 SGB V,

Regelungen zur Fälligkeit der Beiträge und deren Abführung enthält § 256 SGB V, Die Beitragsfreiheit von Versorgungsbezügen im Zusammenhang mit dem Mindestbetrag, ergibt sich aus § 226 Abs.2 SGB V, Erläuterungen enthalten die «Grundsätzlichen Hinweise zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen» ( GR v.29.6.2022 ).

Was wird von Versorgungsbezügen abgezogen?

Zusammenfassung – Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw.

  1. Wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt.
  2. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw.
  3. Apitalzahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
  4. Versorgungsbezüge gehören grundsätzlich zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und sind in der Regel lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Versorgungsbezüge bleiben bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags steuerfrei.

Entgelt LSt SV
Versorgungsbezüge im öffentlichen und privaten Dienst pflichtig pflichtig

Was sind Ausgaben zu den Versorgungsbezügen?

Telefonkosten, Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer), Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.

Was ist Versorgungsfreibetrag bei Rente?

Betriebsrente / 3 Steuerfreier Versorgungsfreibetrag und Zuschlag | Haufe Personal Office, Bezieher von Betriebsrenten erhalten einen steuermindernden und einen Zuschlag zum Freibetrag. Die Höhe der beiden Freibeträge ist abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns.

  • Der Versorgungsfreibetrag berechnet sich nach einem bestimmten Prozentsatz.
  • Der sich danach ergebende Betrag ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  • Bei Versorgungsbeginn in 2023 beträgt der Versorgungsfreibetrag 13,6 % der Versorgungsbezüge, max.1.020 EUR (2022: 14,4 %, max.1.080 EUR).
  • Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei einem Versorgungsbeginn in 2023 beträgt 306 EUR (2022: 324 EUR).

Beginnt der Versorgungsbezug erst 2040 oder später, wird weder ein Versorgungsfreibetrag noch ein Zuschlag gewährt. Um den mehrfachen Abzug des Zuschlags auszuschließen – etwa bei Betriebsrenten von mehreren Arbeitgebern –, wird dieser nur in den Steuerklassen I bis V berücksichtigt.

Hierdurch können sich bei Betriebsrentnern mit Steuerklasse VI höhere Lohnsteuerabzugsbeträge ergeben als letztlich an Einkommensteuer zu zahlen ist. Solch ein zu hoher Einbehalt wird im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung überprüft und ggf. berichtigt. Dort wird stets der zutreffende Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag angesetzt und von der Summe aller Versorgungsbezüge abgezogen.

Der Arbeitgeber muss den Versorgungsfreibetrag sowie den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Hat der Bezieher einer Betriebsrente seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, ist nach dem mit demjenigen Land, in dem der Betriebsrentner nunmehr seinen Wohnsitz hat, zu prüfen, ob diesem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht.

  • Dies wird bei Betriebsrenten i.d.R.
  • Der Fall sein.
  • Auf Antrag erhält ein solcher Betriebsrentner vom inländischen Finanzamt eine Bescheinigung, dass seine Betriebsrente in Deutschland nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt.
  • Weil der Betriebsrentner im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers dafür zuständig.

Diese Bescheinigung muss der Arbeitnehmer seinem ehemaligen Arbeitgeber vorlegen, der dann die Betriebsrente ohne Lohnsteuerabzug auszahlen kann. Renten, die ganz oder teilweise auf früheren Beitragsleistungen des Arbeitnehmers beruhen, sind kein Arbeitslohn (z.B.

  • Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • Von solchen Renten ist lediglich ein sog.
  • Ertragsanteil steuerpflichtig, der im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer besteuert wird.
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: Betriebsrente / 3 Steuerfreier Versorgungsfreibetrag und Zuschlag | Haufe Personal Office,

Was ist mit Versorgungsrente gemeint?

Was ist eine Versorgungsrente? – Eine Versorgungsrente liegt vor, wenn Ihnen eine Rente von einer gesetzlich erbberechtigten Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) gezahlt wird. Im Gegenzug überträgt der Empfänger der Rente dem Rentenzahler ein bestimmtes Vermögen. Veräußerungsrenten sind abzugrenzen von Versorgungsrenten bzw. dauernden Lasten und reinen Unterhaltszahlungen. Rechner

Rechner für die Rentenbesteuerung : Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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