Steuersatz in der Lohnsteuerklasse 1 – Und wie hoch ist die Lohnsteuer bei Steuerklasse 1 in Prozent? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Lohnsteuer in der Steuerklasse 1 vor allem von Deinem Gehalt abhängig ist. In Deutschland gibt es die Steuerprogression.
Das bedeutet, dass der Steuersatz in Steuerklasse 1 sowie in jeder anderen Steuerklasse in Abhängigkeit von Deinem versteuernden Gehalt ansteigt. Im Klartext: Je mehr Du verdienst, desto höher ist der Steuersatz in Deiner Steuerklasse 1. Die Höchstgrenze liegt übrigens in der Steuerklasse 1 ebenso wie in allen anderen Steuerklassen beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
Wie hoch Dein persönlicher Steuersatz in der Steuerklasse 1 ist, kannst Du anhand Deiner gezahlten Einkommensteuer und mit Hilfe einer einfachen Formel berechnen. Schauen wir uns ein Beispiel an: Du hast 32.000 Euro verdient und 5.484 Euro Einkommensteuer gezahlt.
Wie viel Prozent Abzüge bekommt man bei Steuerklasse 1?
Welche Arbeitnehmer sind in der Steuerklasse 1 zu finden? – Erst ab einem Bruttogehalt von über 450 Euro muss Lohnsteuer in Klasse 1 und allen übrigen gezahlt werden. Die Lohnsteuerklasse 1 umfasst Personen, die ledig, verheiratet oder geschieden sind. Darüber hinaus werden ihr auch getrennt lebende und verwitwete Arbeitnehmer zugeordnet.
- Letztere kommen erst im zweiten Kalenderjahr, nachdem der Ehepartner verstorben ist, in die Steuerklasse 1.
- Und schließlich sind Partner, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, hier versammelt.
- Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Arbeitnehmer in Vorbereitung auf eine Scheidung getrennt leben.
Sie sind auch dann in der Steuerklasse 1, wenn der Ehepartner seinen Wohnort außerhalb der EU hat. Und wann finden nun Steuerabzüge in der Klasse 1 statt? Grundsätzlich sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 520 Euro brutto im Monat steuerfrei (Stand: Oktober 2022).
- Das bedeutet, hierfür muss keine Lohnsteuer abgeführt werden.
- Des Weiteren gibt es für die Lohnsteuerklasse 1 einen Freibetrag, also eine Grenze bis zu der Löhne und Gehälter ebenfalls befreit sind.
- Eine Lohnsteuer ist in Steuerklasse 1 bis zu einem Grundfreibetrag von 9.408 Euro jährlich zu zahlen (Stand: 2020).
Der Arbeitnehmerpauschbetrag beläuft sich auf 1.000 Euro und der Sozialausgabenpauschbetrag auf 36 Euro, Die Vorsorgepauschale ist grundsätzlich abhängig vom Bruttoeinkommen, Befinden Sie sich in Lohnsteuerklasse 1 mit Kind, steht Ihnen ein Kinderfreibetrag zu. Welche Arbeitnehmer sich in Steuerklasse 1 befinden, sehen Sie hier.
Wie viel Prozent vom Brutto wird abgezogen?
Abzüge vom Bruttolohn – Beispiel eines Berufsanfängers
Brutto-Gehalt (Jahr) | 36.000 € | 42.000 € |
---|---|---|
Krankenversicherung | 2.862,00 € | 3.339,00 € |
Pflegeversicherung | 639,00 € | 745,44 € |
Sozialabgaben gesamt | 7.281,00 € | 8.494,44 € |
Lohnsteuer | 4.716,96 € | 6.294,00 € |
Wie viel Prozent Steuern gehen vom Gehalt ab?
Steuern –
Die Lohnsteuer macht den größten Teil der Abgaben aus. Je höher dein Gehalt, umso mehr Lohnsteuer zahlst du auch. In der Regel sind es etwa zwischen 14 bis 45 Prozent deines Einkommens pro Jahr. Die Kirchensteuer zahlst du, wenn du Mitglied in der Kirche bist. Die Höhe ist einerseits von deinem Gehalt abhängig, aber auch vom Bundesland. Die Höhe liegt meistens bei neun Prozent der Lohnsteuer, in Bayern oder Baden-Württemberg sogar nur bei acht Prozent.
Wie viel sind 3000 € Brutto in Netto?
3000 Euro Brutto sind ca.2.007,09 Euro Netto in Steuerklasse 1. Mit unserem Brutto Netto Rechner lässt sich berechnen, wie hoch Ihr Nettolohn bei Ihrem Bruttogehalt ungefähr ausfällt.
Wie viel Netto bei 2500 Brutto Steuerklasse 1?
Bei einem Lohn von 2500 Euro brutto erhalten Sie im Jahr 2022 in Steuerklasse 1 ca.1.726,39 Euro netto. Ihr Jahresgehalt liegt bei 30.000,00 Euro brutto.
Wie hoch ist die Lohnsteuer 2022 Steuerklasse 1?
Grundsätzliches – Da die Lohnsteuer keine eigene Steuerart ist, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 38 EStG) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ist das Einkommensteuergesetz (EStG) die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer.
Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Die Steuerschuld wird dabei durch den Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) festgelegt. Durch diesen Tarif wird jeder Höhe des zu versteuernden Einkommens ein Steuerbetrag zugeordnet. Damit ist der Steuertarif das Kernstück des Einkommensteuergesetzes.
Zur Erleichterung des Lohnsteuerabzugs wurden 6 Lohnsteuerklassen geschaffen, in die die unterschiedlichen Tarife der Grund- und Splittingtabelle sowie verschiedene Frei- und Pauschbeträge eingearbeitet sind. Unterschiede zwischen Lohnsteuertarif und Einkommensteuertarif bestehen also lediglich in der Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Freibeträge,
Es gibt eine Nullzone (festgelegt durch den Grundfreibetrag = steuerliches Existenzminimum) in der keine Steuer anfällt, daran anschließend eine Progressionszone (das zu versteuernde Einkommen wird mit steigenden Grenzsteuersätzen belastet) und ab einem bestimmten Einkommen die Linearzone/Proportionalzone (ab diesem Einkommen wird mit dem Spitzensteuersatz besteuert).
Hier finden sie eine EXCEL-Aufgabe zum Einkommensteuertarif, Darin werden die Besonderheiten der Berechnung erläutert.
Jahr | Grundfreibetrag für Ledige | Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) | Eingangssteuersatz | Spitzensteuersatz |
---|---|---|---|---|
2002 und 2003 | 7.235 € | 14.470 € | 19,9% | 48,5% |
2004 | 7.664 € | 15.328 € | 16,0% | 45,0% |
2005 und 2006 | 7.664 € | 15.328 € | 15,0% | 42,0% |
2007 und 2008 | 7.664 € | 15.328 € | 15,0% | 42%/45,0% |
2009 | 7.834 € | 15.668 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2010 bis 2012 | 8.004 € | 16.008 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2013 | 8.130 € | 16.260 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2014 | 8.354 € | 16.708 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2015 Entlastung wurde zusammengefasst bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt. | 8.472 € | 16.944 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2016 | 8.652 € | 17.304 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2017 | 8.820 € | 17.640 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2018 | 9.000 € | 18.000 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2019 | 9.168 € | 18.336 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2020 | 9.408 € | 18.816 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2021 | 9.744 € | 19.488 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2022 | ursprünglich 9.984 € weitere Erhöhung auf 10.347 Euro (rückwirkend zum 1. Januar 2022) | ursprünglich 19.968 € weitere Erhöhung auf 20.694 Euro (rückwirkend zum 1. Januar 2022) | 14,0% | 42%/45,0% |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro | 14,0% | 42%/45,0% |
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro | 14,0% | 42%/45,0% |
Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung. Diese tritt dann ein, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen und gleichzeitig die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Da der Einkommenstarif progressiv steigt, wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig.
Da das deutsche Steuersystem die Inflation nicht berücksichtigt, steigt mit jeder Erhöhung des Bruttolohns die Einkommensteuer stärker als das Einkommen selbst. In Zeiten stark steigender Preise sorgt dieser Effekt dafür, dass das Realeinkommen sinkt. Die Gehaltserhöhung muss deutlich über der Inflationsrate liegen, wenn nach der schleichenden Steuererhöhung etwas übrig bleiben soll.
Wie stark ein Einkommen mit Einkommensteuer belastet wird, hängt vom jeweiligen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz ab. Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Der Durchschnittssteuersatz gibt das Verhältnis zwischen Steuerbetrag und Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen) an.
Zone | 2023 | 2024 | ||
---|---|---|---|---|
Einkommensspanne | Formel | Einkommensspanne | Formel | |
Nullzone (Grundfreibetrag) | 0 – 10.908 € | 0 – 11.604 € | ||
Untere Progressionszone | 10.909 € – 15.999 € | (979,18 * y + 1.400) * y | 11.605 € – 17.005 € | (922,98 * y + 1.400) * y |
Obere Progressionszone | 16.000 € – 62.809 € | (192,59 * z + 2.397) * z + 966,53 | 17.006 € – 66.760 € | (181,19 * z + 2.397) * z + 1.025,38 |
1. Proportionalzone | 62.810 € – 277.825 € | 0,42 * x – 9.972,98 | 66.761 € – 277.825 € | 0,42 * x – 10.602,13 |
2. Proportionalzone (Reichensteuer) | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 18.307,73 | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 18.936,88 |
y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. z ist ein Zehntausendstel des 15.999 Euro (2024: 17.005 Euro) übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
Zone | 2022 (ursprünglicher Einkommensteuertarif) | 2022 (Einkommensteuertarif durch Steuerentlastungsgesetz 2022) | ||
---|---|---|---|---|
Einkommensspanne | Formel | Einkommensspanne | Formel | |
Nullzone (Grundfreibetrag) | 0 – 9.984 € | 0 – 10.347 € | ||
Untere Progressionszone | 9.985 € – 14.926 € | (1.008,70 * y + 1.400) * y | 10.348 € – 14.926 € | (1.088,67 * y + 1.400) * y |
Obere Progressionszone | 14.927 € – 58.596 € | (206,43 * z + 2.397) * z + 938,24 | 14.927 € – 58.596 € | (206,43 * z + 2.397) * z + 869,32 |
1. Proportionalzone | 58.597 € – 277.825 € | 0,42 * x – 9.267,53 | 58.597 € – 277.825 € | 0,42 * x – 9.336,45 |
2. Proportionalzone (Reichensteuer) | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 17.602,28 | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 17.671,20 |
y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. z ist ein Zehntausendstel des 14.926 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
Was ist die Steuerklasse 1?
Steuerklasse 1 im Überblick – Vorteile und Freibeträge 2023 – Die Steuerklasse 1 ist für Singles oder nicht mehr verheiratete Steuerzahler vorgesehen. Diese Klasse richtet sich demnach an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind.
Personen dieser Lohnsteuerklasse können nicht in jede Steuerklasse wechseln. Zum Beispiel sind die Steuerklassen 3 oder 4 ausschließlich für Verheiratete beziehungsweise eingetragene Partnerschaften vorgesehen. Ledige mit Kindern, die aber nicht im eigenen Haushalt leben, werden ebenfalls der Steuerklasse 1 zugeordnet.
Sollte das Kind dauerhaft im Haushalt leben, wird die ledige Person der Steuerklasse 2 zugeordnet. Die jeweiligen steuerlichen Abzüge, die in Steuerklasse 1 geleistet werden müssen, werden abhängig der jeweiligen Gehaltshöhe des Steuerzahlers berechnet.
Ausnahme: Ein Arbeitnehmer ist Minijobber und überschreitet dabei die Verdienstgrenze von monatlichen 520 Euro nicht. Bei einem 520-Euro-Job bleibt das Einkommen ohnehin unversteuert. Die Einordnung in eine Steuerklasse ist bedeutungslos, weil keine steuerlichen Abzüge geltend gemacht werden. Ab einem Gehalt von 521 Euro im Monat muss der Arbeitnehmer neben der Lohnsteuer, auch Sozialabgaben wie die Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder die Rentenversicherung zahlen.
Personen, die der Steuerklasse 1 zugeordnet sind und Kinder haben, erhalten den vollen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuungs- und Ausbildungsbedarf. Die beiden Freibeträge werden in der Einkommensteuer zusammen verrechnet. Freibeträge der Steuerklasse 1 im Jahr 2023
Grundfreibetrag: 10.347 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag (auch bekannt als Werbungskostenpauschale): 1000 Euro Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro Vorsorgepauschale: Orientiert sich am Bruttolohn Kinderfreibetrag: 2730 Euro (beide Eltern zusammen 5460 Euro) Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder: 1464 Euro
Beträge, welche die Freibeträge der Steuerklasse 1 überschreiten, müssen versteuert werden.
Wie viel Prozent der Steuer?
Bei einem Jahreseinkommen von 10.400 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz bei 0,5 %, bei 40.000 Euro bei 19,6 %, bei 60.000 Euro bei 25,4 % und bei 100.000 Euro bei 33,8 % (einschließlich Soli-zuschlag). Das deutsche Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Ehepaare gemeinsam veranlagt werden.
Wie viel sind 2400 Brutto in Netto Steuerklasse 1?
Bei einem Lohn von 2400 Euro brutto erhalten Sie im Jahr 2022 in Steuerklasse 1 ca.1.669,21 Euro netto. Ihr Jahresgehalt liegt bei 28.800,00 Euro brutto.
Wie viel sind 2300 Brutto in Netto Steuerklasse 1?
Bei einem Lohn von 2300 Euro brutto erhalten Sie im Jahr 2022 in Steuerklasse 1 ca.1.611,69 Euro netto. Ihr Jahresgehalt liegt bei 27.600,00 Euro brutto.
Wie viel sind 3500 Brutto in Netto Steuerklasse 1?
Bei einem Lohn von 3500 Euro brutto erhalten Sie im Jahr 2022 in Steuerklasse 1 ca.2.279,47 Euro netto. Ihr Jahresgehalt liegt bei 42.000,00 Euro brutto.
Wie viel sind 4000 € Brutto in Netto?
Bitte Eingabe bei Sachbezug kontrollieren! Dein Einkommen 2023.
Monatliches Gehalt | |
---|---|
Brutto | 4.000,00 € |
Sozialversicherung | 724,80 € |
Lohnsteuer | 654,88 € |
Netto | 2.620,32 € |
Wie viel ist 3800 Euro Brutto in Netto?
3.800,00 € brutto sind _ € netto Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Österreich erfährst du, wie viel am Ende des Monats wirklich auf deinem Konto landet. Die nachfolgende Tabelle zeigt Umrechnungsbeispiele für monatliche Angestellten Gehälter im Jahr 2023 in Oberösterreich. (ohne Pendlerpauschale, ohne Kinderzuschlag)
Bruttolohn | Nettolohn |
---|---|
2.378,77 € | |
2.427,08 € | |
2.475,39 € | |
2.572,01 € | |
2.620,32 € | |
2.668,62 € |
3.800,00 € brutto sind _ € netto
Wie hoch ist die Lohnsteuer 2022 Steuerklasse 1?
Grundsätzliches – Da die Lohnsteuer keine eigene Steuerart ist, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 38 EStG) für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ist das Einkommensteuergesetz (EStG) die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer.
Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Die Steuerschuld wird dabei durch den Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) festgelegt. Durch diesen Tarif wird jeder Höhe des zu versteuernden Einkommens ein Steuerbetrag zugeordnet. Damit ist der Steuertarif das Kernstück des Einkommensteuergesetzes.
Zur Erleichterung des Lohnsteuerabzugs wurden 6 Lohnsteuerklassen geschaffen, in die die unterschiedlichen Tarife der Grund- und Splittingtabelle sowie verschiedene Frei- und Pauschbeträge eingearbeitet sind. Unterschiede zwischen Lohnsteuertarif und Einkommensteuertarif bestehen also lediglich in der Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Freibeträge,
Es gibt eine Nullzone (festgelegt durch den Grundfreibetrag = steuerliches Existenzminimum) in der keine Steuer anfällt, daran anschließend eine Progressionszone (das zu versteuernde Einkommen wird mit steigenden Grenzsteuersätzen belastet) und ab einem bestimmten Einkommen die Linearzone/Proportionalzone (ab diesem Einkommen wird mit dem Spitzensteuersatz besteuert).
Hier finden sie eine EXCEL-Aufgabe zum Einkommensteuertarif, Darin werden die Besonderheiten der Berechnung erläutert.
Jahr | Grundfreibetrag für Ledige | Grundfreibetrag für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) | Eingangssteuersatz | Spitzensteuersatz |
---|---|---|---|---|
2002 und 2003 | 7.235 € | 14.470 € | 19,9% | 48,5% |
2004 | 7.664 € | 15.328 € | 16,0% | 45,0% |
2005 und 2006 | 7.664 € | 15.328 € | 15,0% | 42,0% |
2007 und 2008 | 7.664 € | 15.328 € | 15,0% | 42%/45,0% |
2009 | 7.834 € | 15.668 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2010 bis 2012 | 8.004 € | 16.008 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2013 | 8.130 € | 16.260 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2014 | 8.354 € | 16.708 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2015 Entlastung wurde zusammengefasst bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt. | 8.472 € | 16.944 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2016 | 8.652 € | 17.304 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2017 | 8.820 € | 17.640 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2018 | 9.000 € | 18.000 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2019 | 9.168 € | 18.336 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2020 | 9.408 € | 18.816 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2021 | 9.744 € | 19.488 € | 14,0% | 42%/45,0% |
2022 | ursprünglich 9.984 € weitere Erhöhung auf 10.347 Euro (rückwirkend zum 1. Januar 2022) | ursprünglich 19.968 € weitere Erhöhung auf 20.694 Euro (rückwirkend zum 1. Januar 2022) | 14,0% | 42%/45,0% |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro | 14,0% | 42%/45,0% |
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro | 14,0% | 42%/45,0% |
Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung. Diese tritt dann ein, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen und gleichzeitig die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Da der Einkommenstarif progressiv steigt, wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig.
Da das deutsche Steuersystem die Inflation nicht berücksichtigt, steigt mit jeder Erhöhung des Bruttolohns die Einkommensteuer stärker als das Einkommen selbst. In Zeiten stark steigender Preise sorgt dieser Effekt dafür, dass das Realeinkommen sinkt. Die Gehaltserhöhung muss deutlich über der Inflationsrate liegen, wenn nach der schleichenden Steuererhöhung etwas übrig bleiben soll.
Wie stark ein Einkommen mit Einkommensteuer belastet wird, hängt vom jeweiligen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz ab. Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Der Durchschnittssteuersatz gibt das Verhältnis zwischen Steuerbetrag und Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen) an.
Zone | 2023 | 2024 | ||
---|---|---|---|---|
Einkommensspanne | Formel | Einkommensspanne | Formel | |
Nullzone (Grundfreibetrag) | 0 – 10.908 € | 0 – 11.604 € | ||
Untere Progressionszone | 10.909 € – 15.999 € | (979,18 * y + 1.400) * y | 11.605 € – 17.005 € | (922,98 * y + 1.400) * y |
Obere Progressionszone | 16.000 € – 62.809 € | (192,59 * z + 2.397) * z + 966,53 | 17.006 € – 66.760 € | (181,19 * z + 2.397) * z + 1.025,38 |
1. Proportionalzone | 62.810 € – 277.825 € | 0,42 * x – 9.972,98 | 66.761 € – 277.825 € | 0,42 * x – 10.602,13 |
2. Proportionalzone (Reichensteuer) | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 18.307,73 | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 18.936,88 |
y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. z ist ein Zehntausendstel des 15.999 Euro (2024: 17.005 Euro) übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
Zone | 2022 (ursprünglicher Einkommensteuertarif) | 2022 (Einkommensteuertarif durch Steuerentlastungsgesetz 2022) | ||
---|---|---|---|---|
Einkommensspanne | Formel | Einkommensspanne | Formel | |
Nullzone (Grundfreibetrag) | 0 – 9.984 € | 0 – 10.347 € | ||
Untere Progressionszone | 9.985 € – 14.926 € | (1.008,70 * y + 1.400) * y | 10.348 € – 14.926 € | (1.088,67 * y + 1.400) * y |
Obere Progressionszone | 14.927 € – 58.596 € | (206,43 * z + 2.397) * z + 938,24 | 14.927 € – 58.596 € | (206,43 * z + 2.397) * z + 869,32 |
1. Proportionalzone | 58.597 € – 277.825 € | 0,42 * x – 9.267,53 | 58.597 € – 277.825 € | 0,42 * x – 9.336,45 |
2. Proportionalzone (Reichensteuer) | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 17.602,28 | 277.826 € und mehr | 0,45 * x – 17.671,20 |
y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. z ist ein Zehntausendstel des 14.926 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens.