Zu den Versicherungen, die Privatpersonen bei der Steuer angeben können, gehören alle Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.
Welche Versicherungen nicht absetzbar?
Diese Versicherungen kannst Du nicht geltend machen – Nicht absetzen kannst Du reine Sachversicherungen. Solche Versicherungen dienen nicht der Vorsorge und sind nicht notwendig, um eine Beruf auszuüben. Zu den Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung. ? Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung kannst Du steuerlich absetzen. ? Zahlungen für berufs- und ausbildungsbedingte Versicherungen – zum Beispiel gegen Berufsunfälle – kannst Du steuerlich geltend machen.
Welche Versicherungen fallen unter Werbungskosten?
Deckt eine Versicherung ausschließlich berufliche Risiken ab, sind die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten abziehbar. Das gilt z.B. bei berufsbedingten Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.
Wo gibt man die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung an?
Das Wichtigste zusammengefasst –
Du kannst die Beitragskosten deiner in der Steuererklärung angeben. Je nachdem, ob du angestellt oder selbstständig bist, gibt es dafür unterschiedliche Regelungen.Arbeitnehmer können die Beiträge ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Bei Selbstständigen gilt das auch für Teilkasko und Vollkasko.Wenn du dein Auto privat nutzt, gibst du die Ausgaben für deine in der «Anlage Vorsorgeaufwand» unter «Unfall- und Haftpflichtversicherungen» an. Bei der Einkommenssteuererklärung 2021 ist das in Zeile 48. Die Kfz-Versicherung absetzen kannst du nur, wenn du Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter bist. Läuft der Vertrag für dein Auto über eine andere Person, hast du nicht die Möglichkeit, die Beiträge in deiner Steuererklärung anzugeben.
Kann der Schornsteinfeger von der Steuer abgesetzt werden?
Schornsteinfeger: Kosten von der Steuer absetzen Schornsteinfeger/innen bringen zwar angeblich Glück – aber manchmal bringen sie auch Rechnungen, und die machen bekanntlich weniger glücklich. Die gute Nachricht: Solche Rechnungen lassen sich von der Steuer absetzen.
das Kehren des Kamins, Wartungsarbeiten, Überprüfungs- oder Messarbeiten, Legionellenprüfungen, die sogenannte Feuerstättenschau.
Bis 2015 gab es hier noch Abgrenzungen: Nur das Kaminkehren sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten durften in die Steuererklärung eingetragen werden. Doch dann entschied der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht in Steuerfragen, dass auch Mess- und Überprüfungsdienste steuerlich berücksichtigt werden müssen (BFH Urteil v.06.11.2014 – VI R 1/13 BStBl 2015 II S.481).
Kann ich Hausratversicherung in Steuererklärung absetzen?
Die Ausnahme: Hausratversicherung für das eigene Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Wenn Sie in Ihrem Zuhause ein separates Arbeitszimmer besitzen, können Sie die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend machen. Die Hausratversicherung wird in diesem Fall nicht als Vorsorgeaufwendung, sondern als Betriebsausgabe und Werbungskosten angegeben.
Um die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisen zu können, muss das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein. Das heißt: Sie arbeiten als Selbstständiger oder angestellter Heimarbeiter und nutzen das Arbeitszimmer zu 90 Prozent beruflich. Die Nutzung eines Arbeitszimmers können Sie auch geltend machen, wenn Sie zum Beispiel als Lehrer oder Außendienstmitarbeiter einen eigenen Schreibtisch zur Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit benötigen.
Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie in diesen Fällen die folgenden räumlichen Vorgaben dokumentieren:
- Ihr Arbeitszimmer ist ein von der restlichen Wohnung abgetrennter Raum. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer oder ein Durchgangszimmer werden nicht akzeptiert.
- Das Homeoffice ist Teil einer Privatwohnung.
- Möbel wie Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank, die Sie zur Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, machen den Großteil der Einrichtung aus.
Kann ich die Beiträge zur Hausratversicherung steuerlich geltend machen?
Die Schweizer Steuergesetze sind kompliziert und können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Im Folgenden hat moneyland.ch die wichtigsten Tipps rund um Schweizer Einkommenssteuern zusammengestellt. Wer nicht richtig über die Besonderheiten des Schweizer Steuersystems informiert ist, läuft Gefahr, zu viel Steuern zu zahlen.
Krankenversicherung Unfallversicherung Lebensversicherung
Es gilt jedoch ein Maximalbetrag. Es gibt in der Regel einen niedrigeren Maximalbetrag für Personen, die Beiträge in die Pensionskasse (über den Arbeitgeber) oder in die Säule 3a geleistet haben. Für alle anderen Personen gilt ein höherer Maximalbetrag.
Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Abzug bei Einzelpersonen maximal 1700 Franken beziehungsweise 2550 Franken, für Verheiratete maximal 3500 Franken beziehungsweise 5250 Franken. Auch die Kantone kennen einen Maximalbetrag: Im Kanton Zürich sind es zum Beispiel für Einzelpersonen 2600 Franken beziehungsweise 3900 Franken sowie für Verheiratete 5200 Franken beziehungsweise 7800 Franken.
Zahlreiche Versicherungsprämien sind jedoch nicht abziehbar:
Autoversicherung Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Reiseversicherung Sachversicherungen
2. Unfall und Krankheit Sie können Kosten durch Unfall oder Krankheit grundsätzlich von den Steuern absetzen, sofern nicht eine Versicherung dafür zahlt. Das gilt auch für Gesundheitskosten im Rahmen der Franchise und des Selbstbehalts in der Grundversicherung, die Sie selbst begleichen müssen.
Auch abzugsfähig sind Ausgaben für rezeptpflichtige Brillen und Kontaktlinsen, lizenzierte Naturheiler und Zahnärzte. In der Praxis ist dieser Abzug bei den meisten Steuerpflichtigen nicht möglich, da es einen hohen Selbstbehalt gibt. Das heisst, dass der Steuerabzug erst geltend gemacht werden kann, wenn Ihre Kosten einen bestimmten Betrag überschreiten.
In den meisten Kantonen und auch beim Bund beträgt der Selbstbehalt 5 Prozent Ihres Netto-Einkommens. In den Kantonen Glarus, St. Gallen und Wallis liegt er etwas tiefer bei 2 Prozent. Im Kanton Genf beträgt der Selbstbehalt ein halbes Prozent. Im Kanton Baselland kann der Abzug immer vorgenommen werden, da es gar keinen Selbstbehalt gibt.3.
Weiterbildungen Berufliche Weiterbildungen sind in der Regel abzugsfähig, sofern sie keine primäre Erstausbildung darstellen. Je nach Kanton variiert der absetzbare Betrag. In der Regel müssen Sie grössere Abzüge belegen können. Der Kanton Zürich und auch einige andere Kantone lassen eine Pauschale von 500 Franken ohne Nachweis zu.4.
Öffentlicher Verkehr und Fahrrad Als Berufsauslagen können Sie die Fahrkosten Ihres Arbeitswegs bei den Steuern in Abzug bringen.
Velo: In vielen Kantonen können Sie für das Velo eine Pauschale von meistens 700 Franken abziehen. Einzelne Kantone kennen jedoch konkretere Regelungen: So können Sie im Kanton Glarus das Velo nicht abziehen, wenn der Arbeitsweg zu Fuss weniger als 10 Minuten dauert. Öffentlicher Verkehr: Fahren Sie mit Bahn, Bus und Tram zur Arbeit, so können Sie grundsätzlich die tatsächlichen Kosten für das Abo geltend machen. Auto: Die Kosten für den Arbeitsweg mit dem Auto können Sie nur unter gewissen Umständen abziehen.
Im Kanton Zürich zum Beispiel müssen Sie eines dieser Kriterien erfüllen, um die Kosten für das Auto abziehen zu können:
Der nächste Zugang zum öffentlichen Verkehr ist mehr als 1 Kilometer von der Wohnung beziehungsweise vom Arbeitsort entfernt. Bei Arbeitsbeginn oder Arbeitsende fahren keine öffentlichen Verkehrsmittel. Mit dem Auto ist ein Arbeitsweg Tür zu Tür mindestens eine Stunde kürzer als mit dem öffentlichen Verkehr. Der Arbeitgeber verlangt, dass Sie Ihr privates Auto während der Arbeitszeit nutzen und bezahlt Sie dafür. Aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit können Sie den öffentlichen Verkehr nicht nutzen.
Auch in den anderen Kantonen gibt es ähnliche Regelungen. In der Regel ist es möglich, sowohl die Kosten für ein Abo des öffentlichen Verkehrs wie auch die Pauschale für das Velo abzuziehen. Unter gewissen Umständen sind Abzüge für das Auto und den öffentlichen Verkehr zulässig.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie mit dem Auto zum Bahnhof fahren und dort auf den Zug umsteigen. Unabhängig vom Verkehrsmittel gilt ein Maximalbetrag für den Abzug der Fahrtkosten. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser 3000 Franken, im Kanton Zürich 5000 Franken.5. Nebenjob Einnahmen aufgrund eines Nebenverdiensts müssen Sie vom ersten Franken an versteuern.
Beim Bund und in manchen Kantonen können Sie aber 20 Prozent des Nebenverdiensts für Berufsauslagen als Pauschale abziehen. Voraussetzung ist, dass der Abzug mindestens 800 Franken im Jahr beträgt, was ab einem jährlichen Nebenverdienst ab 4000 Franken der Fall ist.
Der pauschale Abzugsbetrag ist auf 2400 Franken limitiert, danach müssen Sie die Abzüge belegen.6. Diverse Berufsauslagen Ausser Kosten für Weiterbildung und Arbeitsweg können Sie viele weitere berufliche Auslagen von den Steuern abziehen. Dazu gehören Kosten für Berufskleidung, Verpflegung, Computer und Fachbücher.
Ein Steuerabzug ist je nach Fall effektiv mit Nachweis oder pauschal ohne Nachweis möglich.7. Säule 3a Sie können Einzahlungen in die Säule 3a (nicht allerdings in die Säule 3b) von den Einkommenssteuern absetzen. Und zwar unabhängig davon, ob Sie diese in ein 3a-Sparkonto oder in einen Vorsorgefonds einzahlen.
Allerdings sind die Einzahlungen limitiert, Wenn Sie bereits genügend Geld auf einem 3a-Konto haben, kann es sich lohnen, weitere 3a-Konten zu eröffnen, damit bei der zukünftigen Auszahlung keine zu hohe Steuerprogression zur Anwendung kommt. Weitere Tipps rund um das Thema Steuern und Säule 3a, Ausserdem müssen Sie Guthaben auf Konten, Depots und Policen der Säule 3a nicht als Vermögen angeben.
Das bedeutet, dass Sie auf das Vermögen in der dritten Säule 3a keine Vermögenssteuern bezahlen müssen.8. Pensionskasse Einkäufe in Ihre Pensionskasse lohnen sich dank der vollen Abzugsfähigkeit steuerlich. Bei der Auszahlung kommt – wie bei der Säule 3a – ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung.
Einkäufe in die Pensionskasse sind nur dann sinnvoll, wenn Sie eine solide und gut finanzierte Pensionskasse haben.9. Kinder Für jedes Ihrer Kinder können Sie einen definierten Betrag von Ihrem Einkommen in Abzug bringen, sofern die Kinder noch minderjährig sind. Von Kanton zu Kanton unterscheiden sich die möglichen Abzüge aber.
Gut zu wissen: Auch wenn Ihre Kinder bereits volljährig sind, können Sie den Abzug vornehmen, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Abzug pro Kind 6500 Franken, im Kanton Zürich 9000 Franken. Falls die Eltern getrennt leben, gemeinsam das Sorgerecht haben und keine Alimente fliessen, können beide Elternteile jeweils die Hälfte abziehen.
- Bezahlt ein Elternteil Unterhaltsbeiträge für das Kind, kann diese Person die bezahlten Alimente steuerlich abziehen.
- Der andere Elternteil kann hingegen den vollen Abzug pro Kind geltend machen.10.
- Spenden Gemeinnützige Spenden können Sie bei den Einkommenssteuern absetzen.
- In der Regel beträgt der höchstmögliche Abzugsbetrag 20 Prozent Ihres Netto-Einkommens.
Bei den direkten Bundessteuern und in den meisten Kantonen können Spenden nur abgezogen werden, wenn mindestens 100 Franken im Jahr gespendet worden sind. Kantonale Unterschiede sind auf der Website der Spendenstiftung Zewo aufgeführt.11. Parteispenden Spenden an politische Parteien und Mitgliederbeiträge können Sie beim Bund und Ihrem Wohnkanton von den Steuern absetzen.
- Dabei spielt es keine Rolle, welche Partei Sie unterstützen.
- Auch hier sind die Abzüge aber begrenzt: Bei den direkten Bundessteuern beträgt der Höchstbetrag 10’100 Franken, bei den kantonalen Steuern unterscheidet sich der Maximalbetrag von Kanton zu Kanton.
- Im Kanton Zürich zum Beispiel dürfen verheiratete Personen maximal 20’000 Franken und ledige Personen maximal 10’000 Franken abziehen.12.
Aktien und andere Wertschriften Dividenden von Aktien wie auch im Rahmen von ETFs sind steuerpflichtig. Kursgewinne sind aber steuerfrei, sofern Ihre Investitionen vom Steueramt nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhandel eingestuft werden. Weitere Informationen zum Thema Steuern und Trading finden Sie hier,13.
Vorzeitig Steuern zahlen Wenn Sie Ihre Steuern vorzeitig zahlen, kommen Sie in den Genuss eines Vorzugzinses. Der Zinssatz variiert je nach Kanton, Zwar sind derzeit auch die Zinssätze der kantonalen Steuerbehörden tief, allerdings meist höher als auf einem gewöhnlichen Sparkonto einer Bank. Da bei manchen Banken die Sparzinsen wieder steigen, ist der Zins auf einem Sparkonto bei manchen Banken inzwischen besser als der Zins auf vorzeitig bezahlte Steuern.14.
Schulden In der Regel können Sie die Zinsen Ihrer Schulden bei den Steuern in Abzug bringen. Dazu gehören auch die Zinsgebühren von Privatkrediten, Kreditkarten (Teilzahlungen) und Hypothekarzinsen, Für die Abzüge gilt ein Maximum von 50’000 Franken plus Vermögenserträge.
- Wenn Sie eine Hypothek haben, kann sich aus Steuersicht eine indirekte Amortisation lohnen.
- Nicht abzugsfähig sind Leasingkosten.
- In einigen Kantonen können Sie zudem die Zinsen von Baukrediten nicht abziehen.15.
- Experten fragen Das Steuerwesen ist in der Schweiz sehr komplex, nicht zuletzt wegen den mannigfaltigen kantonalen Unterschieden.
Es kann deshalb Sinn ergeben, bei der zuständigen Steuerverwaltung nachzufragen oder einen Steuerberater aufzusuchen. Eine Auswahl an diplomierten Experten finden Sie bei Expert Suisse und Treuhand Suisse.16. Corona-Situation Aufgrund der Massnahmen gegen das Coronavirus arbeiteten manche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2022 im Homeoffice.
Das bedeutet auch, dass viele nicht wie sonst zur Arbeit gefahren sind und über Mittag zu Hause gegessen haben. Damit stellt sich die Frage, ob Abzüge für Berufsauslagen wie Fahrtkosten zur Arbeit oder für die Auswärtsverpflegung auch für das Steuerjahr 2022 abgezogen werden können. Leider handhaben es die Kantone unterschiedlich: Einige Kantone – etwa die Kantone Zürich und Basel-Stadt – ermöglichen die gleichen Abzüge wie in den Vorjahren.
Unabhängig davon, ob jemand im Corona-Jahr 2022 im Homeoffice oder vor Ort gearbeitet hat, sind also Abzüge für die auswärtige Verpflegung oder für die Fahrtkosten möglich. In anderen Kantonen – wie im Kanton Bern – dürfen die Steuerzahler nur Berufsauslagen abziehen, die tatsächlich bezahlt worden sind.
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