Checkliste der Steuerstandards: Was die meisten Arbeitnehmer absetzen können
- Arbeitszimmer.
- Homeoffice-Pauschale.
- Werbungskosten, z.B. Arbeitsmittel / Seminare.
- Pendlerpauschale für Arbeitsstrecke.
- Kfz- Steuer.
- Gesetzliche Rentenversicherung.
- Private Altersvorsorge, z.B. Riester / Rürup.
- Privatschule / Hochschulkosten.
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Was kann ich privat steuerlich absetzen?
Jeder Arbeitnehmer kann Ausgaben, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen und nicht von seinem Arbeitgeber erstattet werden, grundsätzlich steuermindernd geltend machen. Typische Werbungskosten für Angestellte sind zum Beispiel:
Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Ausgaben für Fortbildungen – zum Beispiel Teilnahme an berufsbezogenen Seminaren oder Umschulungen, Bewerbungskosten, Ausgaben für berufliche Auswärtstätigkeiten wie Übernachtungen, Reisekosten oder Verpflegungspauschalen, Umzugskosten, die aus beruflichen Gründen entstehen, Kosten für die Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung, Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.
Tipp: Wer in seiner Steuererklärung zu den Werbungskosten keine Angaben macht, dem zieht das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1.200 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Wenn Ihre Werbungskosten nicht über diesem Betrag liegen, können Sie sich die Auflistung dieser Aufwendungen sparen.
Kann die Kfz Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Kann man die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen? Ja. Sie können die Beitragskosten Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben, wenn Sie Versicherungsnehmer und eingetragener Fahrzeughalter des Pkw sind. Vorausgesetzt, Sie verfügen über ein steuerpflichtiges Einkommen.
Kann man die Kosten für eine Brille steuerlich absetzen?
Grundsätzlich können Brillenträger ihre Brille steuerlich absetzen, und zwar als sogenannte außergewöhnliche Belastung. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen alle Leistungen und Hilfsmittel für die Gesundheit, die vom Arzt verordnet wurden, aber nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden.
Kann die Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Die Ausnahme: Hausratversicherung für das eigene Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Wenn Sie in Ihrem Zuhause ein separates Arbeitszimmer besitzen, können Sie die Hausratversicherung anteilig steuerlich geltend machen. Die Hausratversicherung wird in diesem Fall nicht als Vorsorgeaufwendung, sondern als Betriebsausgabe und Werbungskosten angegeben.
- Um die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisen zu können, muss das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein.
- Das heißt: Sie arbeiten als Selbstständiger oder angestellter Heimarbeiter und nutzen das Arbeitszimmer zu 90 Prozent beruflich.
- Die Nutzung eines Arbeitszimmers können Sie auch geltend machen, wenn Sie zum Beispiel als Lehrer oder Außendienstmitarbeiter einen eigenen Schreibtisch zur Vor- und Nachbereitung Ihrer Tätigkeit benötigen.
Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie in diesen Fällen die folgenden räumlichen Vorgaben dokumentieren:
- Ihr Arbeitszimmer ist ein von der restlichen Wohnung abgetrennter Raum. Eine Arbeitsecke im Schlafzimmer oder ein Durchgangszimmer werden nicht akzeptiert.
- Das Homeoffice ist Teil einer Privatwohnung.
- Möbel wie Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank, die Sie zur Ausführung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, machen den Großteil der Einrichtung aus.
Kann das Finanzamt Krankheitstage prüfen?
Feldhilfe: Urlaubs- und Krankheitstage – Geben Sie hier die Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage im Steuerjahr 2022 an. Die Angabe dient nicht zur Berechnung der Werbungskosten, sondern wird lediglich zum Ausfüllen der amtlichen Steuerformulare benötigt.
Kann man das Handy von der Steuer absetzen?
Handy von der Steuer absetzen: Darauf sollten Sie achten
4 Min. 18. Mai 2022
Selbstständige und Angestellte können die Kosten für ihr Handy und die Internetnutzung von der Steuer absetzen, Das Finanzamt erstattet Ihnen Ihre Ausgaben aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie die berufliche Nutzung Ihres Smartphones und Ihres Internetanschlusses nachweisen können.
Unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis über die berufliche Nutzung von Internet und Telefon erbracht werden kann, können grundsätzlich alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständige die Kosten für ihr Handy und die Internetnutzung von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre selbstständige Tätigkeit gewerblich oder ausüben.
Sie können Ihre Handykosten sogar absetzen, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nur als Nebengewerbe ausüben. Sind Sie bei der Ausübung Ihres Berufes auf ein Smartphone angewiesen, stehen Ihre Chancen sehr gut, dass das Finanzamt Ihre Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkennt.
VertriebsmitarbeiterMitarbeitende im AußendienstJournalistenBeraterMaklerMitarbeitende im Veranstaltungsbereich
Aus steuerlicher Sicht kommt es nicht darauf an, ob Sie Ihr Geld mit selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit verdienen. Um Ihr Smartphone von der Steuer abzusetzen, kommt es vielmehr auf den Umfang an, in dem Sie Ihr privates Handy im Job einsetzen.
Der Unterschied ist, dass Selbstständige ihre Telefon- und Internetkosten als geltend machen. Arbeitnehmer:innen werden die Kosten über die Werbungskosten in der erstattet. Das Handy, ein privater Telefon- oder Internetanschluss, die auch beruflich genutzt werden, zählen laut zu den Arbeitsmitteln. Arbeitnehmer:innen können diese Ausgaben, die sich aus den Anschaffungskosten, den laufenden Kosten sowie ggf.
Reparaturkosten zusammensetzen, in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Nutzen Sie Ihr privates Handy bis zu 90 % beruflich, müssen Sie zwischen den Aufwendungen für die private und die berufliche Nutzung unterscheiden. Nutzen Sie Ihr privates Handy zu mehr als 90 % beruflich, dürfen Sie die kompletten Ausgaben ansetzen.
Haben Sie für Ihr Handy nicht mehr als 800 € netto plus 19 % Mehrwertsteuer (952 € brutto) ausgegeben, können Sie den Anschaffungspreis in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung absetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von, War das Smartphone teurer, werden die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilen.
Laut der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz, des Bundesministeriums für Finanzen, beträgt die Nutzungsdauer eines Smartphones fünf Jahre. Bei der Abschreibung müssen Sie darauf achten, die Kosten monatsgenau zu berechnen.
- Haben Sie das Smartphone im September des laufenden Kalenderjahrs gekauft, dürfen Sie nur die Kosten für die verbleibenden vier Monate ansetzen.
- Hat Ihr Smartphone 1.000 € gekostet, teilen Sie den Anschaffungspreis durch 60 Monate.
- Das Ergebnis multiplizieren Sie mit vier und erhalten so den Wert (66 €), den Sie steuerlich geltend machen können.
Angestellte tragen die Kosten für die berufliche Nutzung von Handy und Internet in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N ein. Die laufenden Kosten für die berufliche Nutzung Ihres Handy oder Ihres Internetanschluss können Sie auch steuerlich geltend machen.
- Arbeiten Sie regelmäßig im Homeoffice und bekommen die Kosten nicht von Ihrem Arbeitgebenden erstattet, können Sie in Ihrer Steuererklärung auch Ihre Kosten für die Internet- und Telefonnutzung absetzen.
- Sie haben zwei Möglichkeiten, die Ausgaben für Ihr Handy und und die Internetnutzung steuerlich geltend zu machen.
Sie können 20 % Ihrer Gesamtausgaben für die berufliche Nutzung Ihres privaten Handyvertrags und Ihres Internetanschlusses pauschal von der Steuer absetzen. Hier gilt allerdings pro Monat eine Höchstgrenze von 20 €, Obwohl Sie hier keinen Nachweis über die tatsächliche Nutzung erbringen müssen, sollten Sie dennoch die berufliche Nutzung plausibel darlegen, damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anerkennt.
- Hierzu können Sie Ihrer Einkommensteuererklärung beispielsweise eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin beifügen.
- Nutzen Sie Ihr privates Handy und Ihren Internetanschluss überwiegend beruflich, lohnt sich die Mühe, dem Finanzamt Ihre tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen,
- Um die Kosten zu dokumentieren, betrachten Sie einen Zeitraum von drei Monaten.
Für die Telefonnutzung können Sie bspw. die Einzelverbindungsnachweise Ihrer Mobilfunkrechnung nutzen. Alternativ notieren Sie sich alle relevanten Daten zu beruflichen und privaten Gesprächen wie
DatumUhrzeitDauer des TelefonatsGesprächsteilnehmer:in
Den Anteil, den Sie auf diese Arten ermitteln, können Sie entsprechend in voller Höhe steuerlich geltend machen. Für die WLAN-Nutzung schätzen Sie den Anteil der beruflichen Nutzung. Die Finanzämter erkennen in der Regel eine berufliche Nutzung bis zu 50 % an.
Wer vom Arbeitgebenden ein Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommt, erhält einen geldwerten Vorteil, der als zusätzliche Einnahme zum Einkommen versteuert werden muss. Entsprechend können Sie die berufliche Nutzung nicht steuerlich geltend machen. Für Selbstständige gelten vergleichbare Regelungen, um ein Handy von der Steuer abzusetzen.
Allerdings setzen sie die Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten nicht als Werbungskosten ab, sondern machen sie als Betriebsausgabe geltend. Auch hier ist die berufliche Nutzung Voraussetzung und der Nachweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich.Wird das Handy ausschließlich oder mit über 90 % überwiegend beruflich genutzt, können Sie die Kosten als Selbstständiger oder Selbstständige vollständig absetzen.
Ansonsten hängt die Höhe der Erstattung vom Umfang der beruflichen Nutzung ab. Für den Anschaffungspreis gilt auch hier, dass Sie ein Gerät in voller Höhe absetzen können, wenn der Bruttopreis nicht höher als 952 € ist. Ansonsten müssen auch Selbstständige die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren verteilen.
Dazu machen Sie den Nettobetrag in Ihrer Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Betriebsausgabe steuerlich geltend. Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit sind, holen Sie sich zusätzlich die gezahlte Umsatzsteuer über die Vorsteuer im Rahmen Ihrer vom Finanzamt zurück.
Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer:innen können die Kosten für ein privates Handy von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sie ihr privates Handy auch beruflich nutzen.
Arbeitnehmer:innen können bis zu 20 % ihrer Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten pauschal als Werbungskosten ohne Vorlage von Belegen steuerlich geltend machen.
Wird die berufliche Nutzung durch Einzelnachweise dokumentiert, können sie sogar den nachgewiesenen Betrag in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Selbstständige setzen ihre Ausgaben für Handy und Internet als Betriebsausgaben ab. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe der Einkommensteuer.
Ein Handy, dass zu 100 % beruflich genutzt wird, kann entsprechend in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Unter Umständen lohnt es sich aber auch, das Handy als Firmenhandy anzuschaffen und als Betriebsvermögen auszuweisen.
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Welche Versicherung ist nicht absetzbar?
Diese Versicherungen kannst Du nicht geltend machen – Nicht absetzen kannst Du reine Sachversicherungen. Solche Versicherungen dienen nicht der Vorsorge und sind nicht notwendig, um eine Beruf auszuüben. Zu den Sachversicherungen zählen die Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung. ? Beiträge zur Gesundheitsvorsorge und Einkommensabsicherung kannst Du steuerlich absetzen. ? Zahlungen für berufs- und ausbildungsbedingte Versicherungen – zum Beispiel gegen Berufsunfälle – kannst Du steuerlich geltend machen.
Was zählt alles als Sonderausgaben?
Werbungskosten – Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die für ein Studium oder eine Ausbildung aufgewendet werden oder durch eine berufliche Tätigkeit entstehen. Werbungskosten sind:
voll von der Steuer absetzbar ermöglichen einen Verlustvortrag können auch ohne Einkommen genutzt werden
Studenten in einer sogenannten Zweitausbildung können ihre Kosten als Werbungskosten absetzen. Dies betrifft Doktoranden, Studenten in einem dualen Studium und Master-Studenten. Auch Bachelor-Studenten, die zuvor ein anderes Bachelor-Studium oder eine Ausbildung mit einer Dauer von mindestens zwölf Monaten abgeschlossen haben, können ihre Studienkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Kann man die Schornsteinfegerrechnung von der Steuer absetzen?
Schornsteinfeger: Kosten von der Steuer absetzen Schornsteinfeger/innen bringen zwar angeblich Glück – aber manchmal bringen sie auch Rechnungen, und die machen bekanntlich weniger glücklich. Die gute Nachricht: Solche Rechnungen lassen sich von der Steuer absetzen.
das Kehren des Kamins, Wartungsarbeiten, Überprüfungs- oder Messarbeiten, Legionellenprüfungen, die sogenannte Feuerstättenschau.
Bis 2015 gab es hier noch Abgrenzungen: Nur das Kaminkehren sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten durften in die Steuererklärung eingetragen werden. Doch dann entschied der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht in Steuerfragen, dass auch Mess- und Überprüfungsdienste steuerlich berücksichtigt werden müssen (BFH Urteil v.06.11.2014 – VI R 1/13 BStBl 2015 II S.481).