Was Ändert Sich 2022 Steuer?

Was Ändert Sich 2022 Steuer
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige – Der Grundfreibetrag wird erhöht Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro,

  1. So berücksichtigt die Bundesregierung die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland.
  2. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ab dem 1.
  3. Januar 2022 ebenfalls entsprechend erhöht.
  4. Die kalte Progression wird weiter abgebaut Eine Gehaltserhöhung, also eine Lohnsteigerung, soll sich auch im Geldbeutel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bemerkbar machen.

Deshalb wird der Einkommensteuertarif für das Jahr 2022 so angepasst, dass der Effekt der sogenannten „kalten Progression» ausgeglichen wird. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

Steuerfreier Bonus kann weiter ausgezahlt werden Um den oftmals erschwerten Bedingungen in der Pandemie Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung den Arbeitgebern eine besondere Zuwendung für ihre Mitarbeitenden ermöglicht: Bonuszahlungen (Beihilfen und Unterstützungen) in Höhe von bis zu 1.500 Euro können seit dem 1.

März 2020 steuerfrei ausgezahlt werden. Diese Regelung gilt noch bis zum 31. März 2022. Zum Seitenanfang

Was ist neu bei der Steuererklärung?

Unterhalt bedürftiger Personen: Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrages – Zum 1.1.2010 wurde der Unterhaltshöchstbetrag von 9.408 Euro auf 9.744 Euro angehoben. Der Unterhaltshöchstbetrag wird häufig nicht in dieser Höhe gewährt, sondern gekürzt. Und zwar um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht gegeben sind, um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfänger, die über den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro hinausgehen, sowie um ein, zwei oder drei Viertel, wenn der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt.

Welche Steuerklassen gibt es 2022?

Steuerklasse 4: Verheirate Doppelverdiener mit gleichhohem Einkommen – Die Lohnsteuerklasse 4 ist der Standard bei verheirateten Paaren. Hier werden alle Ehepaare eingruppiert, die einen einigermaßen gleich hohen Verdienst haben. Eingetragene Lebenspartner können sich ebenfalls der Steuerklasse 4 zuordnen lassen.

Seit 2010 besteht die Möglichkeit, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen: Hierbei wird der Splitting-Vorteil während des Jahres berücksichtigt. Dadurch soll die Einkommenssituation der Eheleute realistischer abgebildet werden, um eine hohe Steuernachzahlung am Jahresende zu vermeiden. Der Kinderfreibetrag wird in Steuerklasse 4 jedoch auf 4.194 Euro halbiert,

Er steht aber beiden Ehepartnern in gleichem Maße zu, sodass er in der Gesamtsumme 8.388 Euro beträgt.

Was ändert sich bei den Steuern?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Quelle:  Getty Images/Westend61 Grundfreibetrag wird erhöht Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen.

  • Steuerlast wird an die Inflation angepasst Damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst.
  • Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

Höhere Freigrenze beim Soli Seit Anfang 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, durch die Anhebung der Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 Euro.

  1. Damit wird auch die Berechnung des Soli an die Inflation angepasst.
  2. Homeoffice -Regelung wird verbessert Gute Nachrichten für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten: Ab 2023 können sie an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice -Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen.

Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr. Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird zum 1. Januar 2023 weiter auf 1.230 Euro erhöht. Mit dem ersten Entlastungspaket war er zuvor bereits rückwirkend zum 1.

Januar 2022 von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht worden. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen.» Rentenbeiträge werden voll absetzbar Ab dem 1. Januar 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung bei der Einkommensteuer. Zum Seitenanfang

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Was bringt die Steuerentlastung 2022?

Einkommensteuer – Entfernungspauschale wird um drei Cent angehoben, Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro – Egal, ob mit dem Fahrrad, Auto, Bus oder Bahn – die Entfernungspauschale wird angehoben. Ab dem 21. Kilometer gibt es für Pendlerinnen und Pendler jetzt 38 Cent,

Das soll höhere Kosten bei Fahrten zur Arbeit auffangen. Die Regelung gilt für die Jahre 2022 bis 2026, Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro an. Das bedeutet, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sich Werbungskosten anrechnen lassen können. Bisher ging das bis zu 1.000 Euro, jetzt sind 1.200 Euro drin.

Das trat am 1. Juli rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Was Ändert Sich 2022 Steuer Es gibt neue Steuerentlastungen für Arbeitnehmer. Der Grundfreibetrag wird erhöht. Es bleibt mehr Netto vom Brutto. (Symbolbild) © Fleig, Eibner/Imago

Wie viel netto mehr ab 2022?

Gutverdiener profitieren am meisten – Die Lohnabrechnungs-Profis der DATEV ermittelten laut einem Bericht der Münchner «tz», welche Arbeitnehmer von den Änderungen am meisten profitieren. Beschäftigte in mittleren und höheren Gehaltklassen haben die höchsten Einkommenszuwächse.

Grund: Hier wirkt sich die Anhebung des Grundfreibetrags besonders stark aus. «In der Gruppe der Singles sind beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 7.500 Euro oder darüber die größten Gewinner. Sie haben über das Jahr 304 Euro mehr zur Verfügung», berichtet die «tz» aus einer DATEV-Mitteilung.

Das ist rund ein Drittel Prozent «Zuschlag». Ein Single mit einem Durchschnittsverdienst von 3.500 Euro brutto im Monat hat danach lediglich 97 Euro mehr netto im Jahr. Damit liegt das Plus bei rund einem Viertel Prozent.

Warum und wie 2022 mehr Netto vom Brutto übrig bleibt?

Bruttogehalt vs. Nettogehalt: Was wird vom Gehalt abgezogen? – Als Arbeitnehmer müssen Sie von Ihrem Bruttogehalt verschiedene Arten von Steuern an den Staat abführen:

Die Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit schlägt mit dem größten Anteil zu Buche. Wie viel Lohnsteuer Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Bruttolohns ab. Wichtig: Der sogenannte Grundfreibetrag ist komplett steuerfrei.2023 liegt er für Alleinstehende bei 10.908 Euro, 2022 betrug er 10.347 EuroDer Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommenssteuer. Zahlen muss ihn 2023 aber nur, wer als Alleinstehender mindestens 17.543 Euro Einkommensteuer schuldet (Verheiratete 35.086 Euro). Kirchensteuer : Sofern Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, entfallen 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent Ihrer Einkommenssteuer auf die Kirchensteuer.

Zudem müssen Sie rund 20 Prozent Ihres Bruttolohns in die Sozialversicherung einzahlen:

Die Rentenversicherung schlägt mit 9,3 Prozent zu BucheDie Arbeitslosenversicherung wird teurer: Im Jahr 2023 kostet sie 1,30 Prozent Ihres Bruttolohns (2022: 1,20 Prozent)Für die Pflegeversicherung gehen bei Kinderlosen 1,70 Prozent, bei Eltern von Kindern 1,525 Prozent vom Bruttogehalt abDie Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent – dazu kommen die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag klettert 2023 von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 Prozent. Seit 2021 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen Posten.

Warum ab Juni mehr Netto?

Der Grundfreibetrag steigt, Arbeitnehmer werden etwas entlastet. So viel mehr gibt es in Euro. München ( tö ).

Wann fallen die Steuerklassen 3 und 5 weg?

Wann werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft? – Der genaue Termin ist bisher nicht bekannt. Da die Bundesregierung die Abschaffung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, strebt sie das Vorhaben aber zumindest innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, das heißt bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025.

Was ändert sich 2022 für Verheiratete?

Was sind die wichtigsten Freibeträge und Pauschbeträge 2022 und 2023? –

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag liegt für das Steuerjahr 2022 bei 10.347 Euro (Steuerjahr 2023: 10.908 Euro). Für das Steuerjahr 2022 wurde der Grundfreibetrag im Rahmen des Steuerentlastungspakets I noch einmal rückwirkend von ursprünglich 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter dem genannten Freibetrag müssen darauf also keine Einkommensteuer zahlen. Für Verheiratete mit gemeinsamer Steuererklärung (Zusammenveranlagung) gelten die doppelten Beträge, für das Steuerjahr 2022 20.694 Euro und für das Steuerjahr 2023 21.816 Euro, Sparerfreibetrag: Bei der Geldanlage kann der Sparerfreibetrag dabei helfen, Steuern zu sparen. So bleiben 2022 von jährlichen Einkünften aus Kapitalvermögen 801 Euro steuerfrei. Bei Ehepartnern, die zusammenveranlagt werden, liegt die Höhe des Sparerfreibetrags dann folglich bei 1602 Euro. Für das Jahr 2023 wird der Sparerfreibetrag auf 1000 Euro, beziehungsweise 2000 Euro bei Ehepartnern, angehoben. Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Dadurch können Aufwendungen für Fachliteratur, Arbeitsmittel und berufliche Auswärtstätigkeiten steuerlich abgesetzt werden. Von zuvor 1000 Euro ist er für 2022 ist er um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht worden. In diesem Zuge sind auch Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Tätigkeitsstätte zu nennen. Sie können mithilfe der sogenannten Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Diese wurde durch den Bund im Rahmen des Entlastungspaketes I vorzeitig erhöht. Der Satz steigt ab dem Steuerjahr 2022 von 35 auf 38 Cent je Kilometer. Diese Kosten können die Arbeitnehmer ab dem 21. Kilometer Fahrtweg zur Arbeit geltend machen. Homeoffice-Pauschale: Durch die weltweit um sich greifende Coronapandemie mussten viele Arbeitnehmer ins Homeoffice ausweichen. Mithilfe der Homeoffice-Pauschale können entstandene Kosten für den Arbeitsplatz zu Hause seitdem abgesetzt werden. Die Pauschale ist besonders für Fälle gedacht, in denen ein Raum nicht die steuerlichen Voraussetzungen eines Arbeitszimmers erfüllt; zum Beispiel, weil er nicht abgetrennt von anderen Wohnbereichen ist. Abhängig von den Tagen, die ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, kann die Pauschale sich unterschiedlich stark auswirken. Fünf Euro je Tag im Home Office können Steuerpflichtige 2022 geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert dabei insgesamt 120 Tage und somit einen Abzug von maximal 600 Euro, Da weiterhin viele Bürger aus den eigenen vier Wänden arbeiten, wird es die ursprünglich Ende 2022 auslaufende Pauschale auch 2023 geben. Sie wird zudem leicht verändert. Dann können sechs statt zuvor fünf Euro pro Home-Office-Tag geltend gemacht werden. Für 2023 dürfen dann auch maximal 210 Home-Office-Tage statt zuvor 120 Tage angesetzt werden. Das sind in Summe höchstens 1.260 Euro – und damit mehr als doppelt so viel wie bisher. Umzugskostenpauschale: Wer Kosten für einen Umzug zu tragen hat, kann diese steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet oder der Weg zur Arbeit durch einen Umzug verkürzt wird. Dass muss natürlich auch nachweisbar sein. Steuerpflichtige können dann auf die sogenannte Umzugskostenpauschale zurückgreifen. Dabei ist – entgegen vereinfachter Angaben im Netz – genau auf das Datum des Umzugs zu achten. Pauschal kann ein Single/eine Einzelperson 886 Euro (falls der Umzug nach dem 31. März 2022 stattgefunden hat, zuvor 870 Euro) in der Steuererklärung angesetzt werden. Ziehen jedoch weitere Personen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder) ebenfalls mit in die neue Wohnung um, so dürfen für diese weitere 590 Euro (bis 31. März 2022 580 Euro) in Anspruch genommen werden. Die Pauschale erhöht sich entsprechend.

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Was bringt Steuerklasse 3 und 5 wenn man nachzahlen muss?

Kombination aus Steuerklasse 3 und 5: Wann eine Nachzahlung fällig wird – Was Ändert Sich 2022 Steuer In der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 kann u.a. der Kinderfreibetrag Nachzahlungen verursachen. Verdient der Partner in Steuerklasse 5 im Verhältnis weniger, holt der andere Partner in Steuerklasse 3 den geringeren Steuerabzug nicht immer auf, Daher kann es schnell zu Nachzahlungen kommen, die vom zuständigen Finanzamt, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, für das jeweilige Jahr geltend gemacht werden.

Was außerdem bei der Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 zu Nachzahlungen führen kann, sind sogenannte Progressionseinkünfte, Was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Letztlich sind Progressionseinkünfte Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitsgeld oder auch Arbeitslosengeld etc.

Zu Nachzahlungen kann es diesbezüglich kommen, da die genannten Bezüge selbst nicht versteuert werden, diese aber den Steuersatz erhöhen, ( 42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,57 von 5) Loading.

Warum mehr Netto 2022?

Kindergeld und Kinderfreibetrag werden erhöht – Zudem werden die gesetzlichen Rentenbeiträge vollständig steuerfrei gestellt und der Arbeitnehmerpauschbetrag sowie der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag erhöht. Grundsätzlich gilt: Das zu versteuernde Einkommen liegt unterhalb des Bruttoeinkommens, da von diesem noch Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten – beispielsweise die Entfernungspauschale oder Arbeitsmittel – abgezogen werden.

Bei unverändertem Gehalt werden im Januar 2023 also weniger Steuern fällig als im Dezember 2022. Bei Haushalten mit Kindern fällt die Veränderung deutlich größer aus als bei Singles oder Paaren ohne Nachwuchs. Dies liegt daran, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag ebenfalls erhöht werden: Pro Kind und Monat zahlt der Staat im kommenden Jahr 250 Euro und damit 31 Euro mehr als 2022 – das ist die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik.

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Der Kinderfreibetrag, also jener Betrag, um den sich das steuerpflichtige Einkommen pro Kind reduziert, steigt relativ gesehen weniger stark. Deshalb wird es für einige Haushalte mit Kindern vorteilhaft sein, künftig Kindergeld zu beziehen, statt den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen.

Ein Teil aller Steuerentlastungen wird allerdings gleich wieder aufgezehrt, da gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenzen und -sätze in der Sozialversicherung steigen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird im kommenden Jahr von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent angehoben.

Gleichzeitig steigt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent, nachdem die Regierung ihn für drei Jahre reduziert hatte, da die Arbeitslosenversicherung hohe Rücklagen aufwies. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die höheren Sozialversicherungen je zur Hälfte.

Wer profitiert vom steuerentlastungsgesetz 2022?

Steuerentlastungsgesetz 2022: Infos für Unternehmer Im Steuerentlastungsgesetz 2022 ist die Anhebung des Grundfreibetrags vorgesehen. Anstatt wie bislang 9.984 Euro für Ledige und 19.968 Euro für zusammenveranlagte Eheleute soll der Grundfreibetrag bei der für 2022 nun 10.347 Euro bzw.20.694 Euro betragen.

Dadurch sollen die finanziellen Nachteile durch die hohe Inflation und die enorm gestiegenen Energiepreise teilweise ausgeglichen werden. Die Anhebung des Grundfreibetrags soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten. Unternehmer, Arbeitnehmer oder Rentner profitieren alle von diesem im Steuerentlastungsgesetz 2022 geplanten höheren Grundfreibetrag.

Liegt laut des Gesetzestextes des Steueranpassungsgesetzes das zu versteuernde Einkommen unter dem neuen Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, winkt im Vergleich zum bisherigen Grundfreibetrag 2022 eine steuerliche Entlastung,

  • Arbeitnehmern, die Arbeitslohn beziehen, steht ohne Nachweis von beruflichen Ausgaben automatisch ein steuersparender Werbungskostenabzug von 1.000 Euro im Jahr zu.
  • Im Steuerentlastungsgesetz ist vorgesehen, diesen Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro anzuheben.
  • Da dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits bei Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt wird, gilt auch hier: In den ersten Monaten des Jahres 2022 haben Arbeitgeber aufgrund der zu viel Steuern einbehalten,

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte) können Arbeitnehmer Werbungskosten im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen, Die Entfernungspauschale beträgt bislang für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke) 0,30 Euro/km und ab dem 21.

Entfernungskilometer 0,35 Euro/km. Aufgrund der hohen Spritpreise an den Tankstellen ist im Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgesehen, die Pendlerpauschale nach dem Bundesministerium für Finanzen ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro/km anzuheben – und zwar ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2022.

Für Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags erhöht sich übrigens auch die Mobilitätsprämie, die das Finanzamt bei Abgabe einer Steuererklärung 2022 überweist. Hier profitieren vor allem und Teilzeitbeschäftigte mit nur wenigen Stunden Arbeitszeit, deren Weg zur Arbeit länger als 21 Kilometer ist.

  1. Als Arbeitgeber sollten Sie Ihre Mitarbeiter auf diese Möglichkeit hinweisen.
  2. Die Mobilitätsprämie vom Steuerentlastungsgesetz 2022 gibt es nur, wenn eine Steuererklärung 2022 samt Anlage „Mobilitätsprämie» beim Finanzamt eingereicht wird.
  3. Frage 1: Bin ich durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 zur Neuberechnung der Lohnsteuer verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter gar nicht mehr besteht? Antwort: Nein.

In diesem Fall müssen Sie keine Berichtigung mehr durchführen. Der ehemalige Arbeitnehmer kann die zu viel bezahlte Steuer wieder zurückbekommen, indem er beim Finanzamt für das Jahr 2022 eine Steuererklärung einreicht. Frage 2: Ab wann muss ich die Anpassungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 vornehmen? Antwort: Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde inzwischen von Bundesrat und Bundestag verabschiedet.

Sie sollten die Anpassungen also nun vornehmen. Frage 3: Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und habe bereits einen Lohnsteuerfreibetrag 2022. Kann ich wegen der höheren Entfernungspauschale einen Antrag auf Neufestsetzung des Lohnsteuerfreibetrags 2022 beantragen? Antwort: Ja, können Sie.

Der Lohnsteuerfreibetrag 2022 wird allerdings nur neu berechnet, wenn die höheren Werbungskosten durch die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer mehr als 200 Euro betragen. Hintergrund: Es erhöht sich ja auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro.

Warum zahle ich 2022 weniger Lohnsteuer?

Entlastungspaket: Grundfreibetrag steigt, es bleibt mehr Netto vom Brutto – Der Grundfreibetrag steigt von aktuell 9.984 Euro auf 10.347 Euro an. Das bedeutet, wer im Jahr weniger als 10.347 Euro verdient, der muss darauf keine Steuern zahlen. Für alle anderen gilt, dass ihr Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt.

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