Das Kurzarbeitergeld ist als eine von mehreren Lohnersatzleistungen steuerfrei – ebenso wie ein beträchtlicher Teil der während der Corona-Krise geleisteten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, zum Saison-Kurzarbeitergeld und zum Transferkurzarbeitergeld.
- Alle Lohnersatzleistungen (neben Kurzarbeitergeld zum Beispiel auch Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschutz- und Elterngeld) unterliegen seit langem dem Progressionsvorbehalt,
- Das bedeutet, dass diese Leistungen nach Ablauf des Kalenderjahres im Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes einbezogen werden.
Der erhöhte Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) angewendet. Auf die so ermittelte Einkommensteuer werden die Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet. Die Arbeitgeber weisen die steuerfreien Zuschüsse zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und etwaigen anderen Lohnersatzleistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung aus.
- Das Wohnsitzfinanzamt erhält elektronisch einen entsprechenden Datensatz.
- Betragen die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen (sämtliche Kurzarbeitergelder einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse, ggf.
- Zusammen mit zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld), mehr als 410 Euro, sind Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet,
Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung selbst erstellen und abgeben ( sog. nicht beratene Fälle), endet die Abgabefrist grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Wird ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung einer Erklärung beauftragt ( sog.
beratene Fälle), endet die Abgabefrist grundsätzlich erst mit Ablauf des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 wurden durch das ATAD -Umsetzungsgesetz um drei Monate verlängert. In nicht beratenen Fällen müssen die Steuererklärungen für 2020 daher regelmäßig bis zum 31.
Oktober 2021 ( bzw. bis zum nächstfolgenden Werktag) und in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr sind abweichende Fristen zu beachten. Bei der nach Abgabe der Einkommensteuererklärung vorzunehmenden Veranlagung kann es gegebenenfalls zu Steuernachforderungen kommen.
- Jedoch ergibt sich aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld nicht immer automatisch eine Steuernachzahlung.
- Die konkreten steuerlichen Auswirkungen des Progressionsvorbehalts hängen vielmehr in allen Fällen von den ganz individuellen Verhältnissen ab.
- Dazu gehören insbesondere die Steuerklasse und die Höhe der Lohnsteuerabzüge vor Corona, die Höhe anderer der Besteuerung unterliegender Einnahmen, die Höhe der abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen oder sonstiger Abzüge.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wegen des Bezugs von Lohnersatzleistungen ist ebenfalls nicht neu, sondern besteht seit vielen Jahren. Da eine Vielzahl von Beschäftigten durch Corona Kurzarbeitergeld bezogen haben, bekommt die Abgabepflicht aktuell aber eine größere Bedeutung.
Bis wann muss die Steuererklärung 20 21 abgegeben werden?
Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023 Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl.2022 I S.911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert.
Veranlagungszeitraum | Frist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
2023 | 31. August 2024 |
2024 | 31. Juli 2025 |
Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag), die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.
Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).
Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.
Wichtig: Neue Steuer-Frist ist beschlossen!
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Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?
So lange wird die Witwenrente gezahlt – Die kleine Witwenrente wird nur bis zu 24 Monate nach dem Tod des Partners gezahlt. Die große Witwenrente erhalten Sie ein Leben lang. Die Zahlung endet jedoch, wenn Sie wieder heiraten. Haben Sie eine große Witwenrente erhalten, besteht bei einer Heirat ein Anspruch auf eine Rentenabfindung, die zwei Jahresbeträge der großen Witwenrente ausmacht.
Wann verjährt Eine nicht abgegebene Steuererklärung?
Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung erlöschen durch die Verjährung Ansprüche des Staates auf die Steuerschuld. Dabei ist zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung zu unterscheiden. Festsetzungsverjährung Die Festsetzungsverjährung gilt insbesondere für die Festsetzung der Besteuerungsgrundlage und die Festsetzung der Steuermessbeträge.
- Zudem kann die Festsetzungsverjährung bei steuerlichen Nebenleistungen zur Anwendung kommen, falls dies besonders vorgeschrieben ist.
- Nach Ablauf der Festsetzungsverjährung dürfen für ein abgelaufenes Kalenderjahr keine Steuererklärungen mehr abgegeben, keine Steuerbescheide mehr erlassen oder in irgendeiner Weise geändert werden.
Das Finanzamt darf nicht mehr zu Ihrem Nachteil ändern, aber auch Sie dürfen keine Steuervorteile mehr durchsetzen. Die Festsetzungsverjährung beträgt vier Jahre (§ 169 AO). Ausnahme: Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Festsetzungsverjährung fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.
- Für die meisten Steuerzahler beginnt die Festsetzungsverjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben – egal, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben oder ob Sie das freiwillig tun.
- Geben Sie für ein Jahr keine Steuererklärung ab, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, beginnt die Festsetzungsverjährung erst drei Jahre nach Ende dieses Kalenderjahrs.
In einigen Fällen wird das Ende der Festsetzungsverjährung um einige Monate oder Jahre hinausgeschoben oder endet im Laufe eines Jahres (§ 171 AO). Zahlungsverjährung Steueransprüche unterliegen einer Zahlungsverjährung von fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, mit Ablauf des Kalenderjahres in dem der Anspruch fällig geworden ist.
Mahnung, Zahlungsaufschub, Stundung, Anmeldung von Insolvenz, Aussetzung der Vollziehung, Vollstreckungsaufschub, Vollstreckungsmaßnahmen, Sicherheitsleistungen und Ermittlungen von Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt des Steuerpflichtigen.
Nach Ablauf des Kalenderjahres der Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist erneut.